Erstellt am 04.05.2006 um 10:31 Uhr von viktor
Das kommt sicherlich auf die Form der Erfassung an. Wenn es sich um eine formulartige Erfassung handelt, käme der § 94 BetrVG in Frage. Kommt noch eine EDV-Erfassung oder Nacherfassung vor, kommt auch der § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG ins Spiel. Andere Bezüge zu § wären denkbar. Wie gesagt, man muss da mehr wissen.