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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Firmenapp Mitbestimmungspflichtig?

V
VanEis
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Unternehmen möchte gerne eine App einführen (nur für Firmenhandys und Führungskräfte), die Missstände aufweisen soll. Speziell geht es hier um das Thema Arbeitsschutz. Beispiele: Fehlende Infos Ersthelfer, Brandschutzhelfer, nicht korrekt hinterlassene Arbeitsplätze, etc. Die App soll dazu dienen, dass man direkt Fotos von den Missständen aufnehmen kann, dies wird dann weitergegeben an den entsprechenden Bereich im Arbeitsschutz.

In wie weit müssen wir hier den BR ins Boot holen?

Danke vorab für das Feedback!

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Community-Antworten (6)

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RudiRadeberger

19.01.2024 um 13:06 Uhr

Ja. Der BR ist hier voll in der Mitbestimmung.

§87 Fragen der Ordnung des Betriebes Einführung/Anwendungen von technischen Anlagen, die Verhalten und Leistung von MA überwachen können

Ich würde also von Anfang an transparent den BR mit dazu holen. Denn an sich ist es ja lobenswert, dass in diesem Bereich etwas optimiert werden soll.

M
Muschelschubser

19.01.2024 um 13:08 Uhr

Die App wird ganz normal wie Hard- und Software behandelt.

Entscheidend ist auch nicht der eigentliche Zweck, sondern allein die technische Möglichkeit, etwaige Kontrollen und Erhebungen von Mitarbeitern durchführen zu können.

Insofern: klares "ja" zur Mitbestimmung gem. §87 (1) 6 BBetrVG.

M
Moreno

19.01.2024 um 13:54 Uhr

.....nicht korrekt hinterlassene Arbeitsplätze,.... In wie weit müssen wir hier den BR ins Boot holen? Zitat Vaneis

Gleich von Beginn an würde ich Euch raten :-)

C
celestro

19.01.2024 um 14:04 Uhr

"möchte gerne eine App einführen, die Missstände aufweisen soll."

Dann würde ich darauf hinwirken, das die erst einmal korrekt programmiert wird. :-D

D
DummerHund

20.01.2024 um 01:16 Uhr

Die Mitbestimmung wurde ja schon benannt. Bevor man sich dann aber mit dem BR in Verbindung setzt sollte man aber erst mal eine Verhaltensregelung raus bringen, damit Mitarbeiter bescheid wissen wie sie den Arbeitsplatz verlassen sollte-

V
VanEis

22.01.2024 um 08:55 Uhr

vielen Dank an Alle! I

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