Firmenapp Mitbestimmungspflichtig?
Hallo zusammen,
unser Unternehmen möchte gerne eine App einführen (nur für Firmenhandys und Führungskräfte), die Missstände aufweisen soll. Speziell geht es hier um das Thema Arbeitsschutz. Beispiele: Fehlende Infos Ersthelfer, Brandschutzhelfer, nicht korrekt hinterlassene Arbeitsplätze, etc. Die App soll dazu dienen, dass man direkt Fotos von den Missständen aufnehmen kann, dies wird dann weitergegeben an den entsprechenden Bereich im Arbeitsschutz.
In wie weit müssen wir hier den BR ins Boot holen?
Danke vorab für das Feedback!
Community-Antworten (6)
19.01.2024 um 13:06 Uhr
Ja. Der BR ist hier voll in der Mitbestimmung.
§87 Fragen der Ordnung des Betriebes Einführung/Anwendungen von technischen Anlagen, die Verhalten und Leistung von MA überwachen können
Ich würde also von Anfang an transparent den BR mit dazu holen. Denn an sich ist es ja lobenswert, dass in diesem Bereich etwas optimiert werden soll.
19.01.2024 um 13:08 Uhr
Die App wird ganz normal wie Hard- und Software behandelt.
Entscheidend ist auch nicht der eigentliche Zweck, sondern allein die technische Möglichkeit, etwaige Kontrollen und Erhebungen von Mitarbeitern durchführen zu können.
Insofern: klares "ja" zur Mitbestimmung gem. §87 (1) 6 BBetrVG.
19.01.2024 um 13:54 Uhr
.....nicht korrekt hinterlassene Arbeitsplätze,.... In wie weit müssen wir hier den BR ins Boot holen? Zitat Vaneis
Gleich von Beginn an würde ich Euch raten :-)
19.01.2024 um 14:04 Uhr
"möchte gerne eine App einführen, die Missstände aufweisen soll."
Dann würde ich darauf hinwirken, das die erst einmal korrekt programmiert wird. :-D
20.01.2024 um 01:16 Uhr
Die Mitbestimmung wurde ja schon benannt. Bevor man sich dann aber mit dem BR in Verbindung setzt sollte man aber erst mal eine Verhaltensregelung raus bringen, damit Mitarbeiter bescheid wissen wie sie den Arbeitsplatz verlassen sollte-
22.01.2024 um 08:55 Uhr
vielen Dank an Alle! I
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