Zugangsberechtigungen mitbestimmungspflichtig?
Hallo, meine Frage: Sind Zugangsberechtigungen und Zufahrtsberechtigungen zum Bürogebäude mitbestimmungspflichtig? Kann der BR die Liste der Mitarbeiter verlangen, die dafür aufgeführt sind? Danke!
Hallo Merlin, wir sind in ein neues Gebäude umgezogen und haben dort Firmenausweise, die je nach Berechtigung codiert wurden. So haben welche die Einfahrtsberechtigung für die TG erhalten, andere nicht, was hier für ziemlichen Aufruhr sorgte, da zu wenig Parkplätze vorhanden sind. Außerdem wurden den MA verschiedene Zutrittsmöglichkeiten gesperrt bzw. genehmigt. Um hier für den betrieblichen Frieden zu sorgen, möchten wir wissen, ob wir das Recht haben, die jeweiligen Listen anzufordern, wenn ja, mit der Begründung auf § 87 Abs. 1, Satz 1 oder wenn nicht, was dann. Datenschutz??
Community-Antworten (3)
06.06.2005 um 17:07 Uhr
Könntest Du das näher erklären, was Du meinst mit Zugangsberechtigungen und Zufahrtsberechtigungen zum Bürogebäude?
07.06.2005 um 09:51 Uhr
Hallo Kati! Natürlich habt ihr ein Mitbestimmungsrecht. Nach § 87Abs. 1 Nr. 1 und evtl. nach Nr. 6 denn die Erfassungsgeräte die die Zutrittsberechtigungen kontrollieren können meiner Meinung nach zur Überwachung genutzt werden. Datenschutzrechtlich gibt es keine Bedenken wegen Listen. Der BR darf alles sehen. Ich würde den AG auffordern mit euch in Verhandlungen zu treten denn wenn ich richtig verstanden habe, hat der AG die Maßnahmen ja bereits durchgeführt. Laßt euch bei dem § 87 BetrVG nicht über den Tisch ziehen. Dieser § ist der einzige bei dem ihr den AG richtig unter Druck setzten könnt.
07.06.2005 um 10:38 Uhr
Hallo Kati, ich hab zwar gestern schon geschrieben, irgendwie taucht's aber nirgends auf ?? Also, der Fitting-Kaiser schreibt, daß die Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Werksausweisen dem Mitbestimmungsrecht des BR unterliegen (Ordnung im Betrieb), nicht aber die Ausgabe von codierten Ausweiskarten für elektronische Zugangskontrolle, wenn die Karte lediglich die Funktion eines Schlüssels hat, und keine weitere Datenerfassung erfolgt (Ausnahme BR-Mitglieder). Bei den Tiefgaragenplätzen ist es so, daß der BR ein Mitbestimmungsrecht hat bei der Vergabe der Stellplätze bekommt, nicht aber dabei, daß Tiefgaragenplätze für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen sind. Spätestens hier müßte Euch Einsicht in die Listen gegeben werden Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen. Gruß, Merlin
Verwandte Themen
BV zu elektronischen Zugangsberechtigungen gesucht
ÄlterUnsere Institutsleitung hat vor, elektronisch lesbare Ausweise zu verteilen, die individuelle Zugangsberechtigungen zu Bereichen des Betriebs oder sogar zu einzelnen Räumen enthalten. Da die Lesestell
Schließanlage BR-Büro - Schlüssel oder Transponder?
ÄlterIn unserem Unternehmen wird gerade die Schließanlage umgerüstet und dann ist der Zugang nur noch mit Transpondern möglich. Unser BR möchte für sein Büro weiterhin das alte Schloss mit Schlüsseln verwe
Fliessmontage - ist die Einführung mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo zusammen, unsere Geschäftsleitung will eine Fliessmontage einführen. Unserer Meinung nach ist die Einführung mitbestimmungspflichtig. Nach der Meinung von unsrer GL natürlich nicht. Wir im BR
Testwoche - Mitbestimmungspflichtig???
ÄlterHallo Zusammen, in unserem Unternehmen wurde eine "Testwoche" angeordnet, weil der Arbeitsdurchschnitt im Haus zu langsam geworden ist. Jetzt sitzt unsere Schulung in den Teams und guckt den Mi
Ist die Form der Krankmeldung mitbestimmungspflichtig?
ÄlterIst die Frage, bei wem und in welcher Form eine Krankmeldung erfolgen muss Mitbestimmungspflichtig? Konkret, ist die Anweisung, dass die KollegInnen sich bei einer Erkrankung persönlich bei ihren V