Erstellt am 06.06.2005 um 15:07 Uhr von merlin
Könntest Du das näher erklären, was Du meinst mit Zugangsberechtigungen und Zufahrtsberechtigungen zum Bürogebäude?
Erstellt am 07.06.2005 um 07:51 Uhr von nidis
Hallo Kati! Natürlich habt ihr ein Mitbestimmungsrecht. Nach § 87Abs. 1 Nr. 1 und evtl. nach Nr. 6 denn die Erfassungsgeräte die die Zutrittsberechtigungen kontrollieren können meiner Meinung nach zur Überwachung genutzt werden. Datenschutzrechtlich gibt es keine Bedenken wegen Listen. Der BR darf alles sehen. Ich würde den AG auffordern mit euch in Verhandlungen zu treten denn wenn ich richtig verstanden habe, hat der AG die Maßnahmen ja bereits durchgeführt. Laßt euch bei dem § 87 BetrVG nicht über den Tisch ziehen. Dieser § ist der einzige bei dem ihr den AG richtig unter Druck setzten könnt.
Erstellt am 07.06.2005 um 08:38 Uhr von merlin
Hallo Kati, ich hab zwar gestern schon geschrieben, irgendwie taucht's aber nirgends auf ??
Also, der Fitting-Kaiser schreibt, daß die Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Werksausweisen dem Mitbestimmungsrecht des BR unterliegen (Ordnung im Betrieb), nicht aber die Ausgabe von codierten Ausweiskarten für elektronische Zugangskontrolle, wenn die Karte lediglich die Funktion eines Schlüssels hat, und keine weitere Datenerfassung erfolgt (Ausnahme BR-Mitglieder). Bei den Tiefgaragenplätzen ist es so, daß der BR ein Mitbestimmungsrecht hat bei der Vergabe der Stellplätze bekommt, nicht aber dabei, daß Tiefgaragenplätze für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen sind. Spätestens hier müßte Euch Einsicht in die Listen gegeben werden
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen.
Gruß, Merlin