Erstellt am 12.10.2006 um 07:40 Uhr von merlin
Mal vorab: Womit begründet der AG seine Ablehnung des internen Bewerbers? Könnte es sein, daß der die nötigen Qualifikationen nicht hat?
Erstellt am 12.10.2006 um 08:50 Uhr von hadsf
ein interner ist immer ein externen vorzuziehen.
bei einem stellenabbau erst recht, wenn der interne mitarbeiter die benötigte qualifikation nicht hat muss eine qualifizierungs maßnahme erfolgen.
denke da hat der AG schlechte karten.
Erstellt am 12.10.2006 um 09:25 Uhr von Lotte
PM,
sag mal, gehörst Du zur AN oder zur AG Seite?
Ramses,
wie nagel ich mir denn ein Ei auf die Schiene? ;-))
Erstellt am 12.10.2006 um 10:13 Uhr von paula
@ramses
mit der antwort landest du auch bei kölner an der pinnwand und das psychogramm wird vervollständigt :-))
Erstellt am 12.10.2006 um 10:30 Uhr von harald
der br kann die zustimmung zu einer einstellung werweigern wenn dadurch mitarbeirn nachteile entstehen oder solche drohen. nach meiner nicht masgeblichen meinung ist es ein nachteil wenn ein interner bewerber nicht genommen wird. jedenfalls muß der ag die zustimmung des betriebsrates vom arbeitsgericht ersetzen lassen. man sollte nicht so schnell klein bei geben. der BR kann sich auch bei einem fachanwalt für arbeitsrecht beraten lassen und den gegebenenfalls ein beschlussverfahren einleiten lassen fals ein arbeitnehmer ohne zustimmung des br eingestellt wird. die kosten trägt der arbeitgeber. richtige beschlussfassung vorausgesetzt.
Erstellt am 12.10.2006 um 11:07 Uhr von Dana
warum muss der AG sich die Zustimmung vom Gericht ersetzen lassen? Wenn der BR der Kündigung nicht zustimmt, kann doch der AG trotzdem kündigen, die Zustimmungverweigerung hindert ihn doch nicht an seinem Vorhaben, oder?
Erstellt am 12.10.2006 um 12:22 Uhr von Dana
Ramses II,
klar, du hast natürlich recht, hätte besser lesen sollen. Wer lesen kann, ist klar im vorteil:-)
Erstellt am 12.10.2006 um 12:28 Uhr von wolle1
Für eine fundierte Antwort wäre wichtig, Fakten zu erfassen:
1. Sind die Qualifikationen des Internen gleichwertig
2. Wie wurde die Ablehnung des Internen durch den AG dargestellt
3. Auf welche Fakten beziehen sich die Aussagen um drohenden Personalabbau um fast 50 %
Auf einer Zusammenfassung dieser Gründe kann dann eine auch einer gerichtlichen Untersuchung standhaltende Bgründung für die Ablehnung konstruiert werden
Erstellt am 12.10.2006 um 12:29 Uhr von merlin
@ harald,
und Du denkst, der AG bekommt die Zustimmung nicht ersetzt? Das möchte ich bezweifeln. Außerdem hat Ramses II recht, bei einer Sozialauswahl im Rahmen der "drohenden" Kündigungen hätte der neue AN vermutlich die schlechteren Karten. (Obwohl mich immer noch die Antwort auf meine ersten beiden Fragen interessieren würde)
Erstellt am 12.10.2006 um 12:30 Uhr von merlin
Ups, jetzt hab ich mich knapp überschnitten mit Wolle :-)
Erstellt am 12.10.2006 um 12:35 Uhr von wolle1
no problem, merlin
ausserdem soll doppelt genäht ja besser halten :-)
mit kollegialem Gruss
wolle1