W.A.F. LogoSeminare

Einstellung eines Jahrespraktikanten ohne Zustimmung des BR

G
grashalm
Aug 2023 bearbeitet

Unser BR hat erfahren, dass in einer Woche ein Jahrespraktikant in unserem Betrieb anfängt. Der BR wurde bisher nicht durch die Geschäftsführung von dieser Einstellung unterrichtet, das heisst unsere Zustimmung fehlt. Wie sollen wir uns verhalten?

1.48907

Community-Antworten (7)

C
Challenger

01.09.2015 um 00:58 Uhr

Hallo Grashalm, ich würde den Arbeitgeber unter Hinweis der UNWIKSAMKEIT der personellen Einzelmaßnahme auffordern, gemäß §99 BetrVG ein Unterrichtungsverfahren gegenüber dem Betriebsrat einzuleiten und dessen Zustimmung einzuholen.

G
gironimo

01.09.2015 um 11:27 Uhr

Es bleibt nur, den AG aufzufordern, die Maßnahme bis zur abgeschlossenen Anhörung auszusetzen und auch unmissverständlich mit dem § 101 BetrVG zu drohen - und ggf. diesen auch anzuwenden.

Was ist denn das überhaupt für ein Praktikant? Welche Berufsausbildung steckt dahinter? Wird er tatsächlich ausgebildet oder läuft er nur als unterbezahlte Aushilfe?

Fragen über Fragen. Also lasst das nicht an Euch vorbeiziehen. Und überhaupt: Wenn das Tagesgeschäft "Einstellung und Anhörung" schon nicht reibungslos funktioniert, wie dann die übrige Zusammenarbeit des Arbeitgebers mit dem BR?

P
Pickel

01.09.2015 um 14:32 Uhr

Also der Ordnung halber: Die Einstellung bedarf gar keiner Zustimmung, die muss formell erst bei Antritt der Arbeit vorliegen. Und da ist mit einer Woche noch (knapp) Zeit.

M
Mattes

01.09.2015 um 17:52 Uhr

@ Pickel:

Ich bin verwirrt ( ich weiß kommt öfter vor :D )....

Wieso bedarf es keiner Zustimmung? Und wenn es keiner Zustimmung bedarf, warum muss die dann Formel erst zum Arbeitsantritt vorliegen???

Wie soll der BR ohne vorherige Unterrichtung nach §99 prüfen Ob ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach §99 Nr.2 vorliegt?

M
Muschelschubser

14.08.2023 um 12:13 Uhr

Moin. :-)

Jetzt muss ich diesen Thread mal hervorholen:

Fallen Jahrespraktikanten im Rahmen der schulischen Ausbildung an der FO Wirtschaft überhaupt unter §99 BetrVG?

Wir stehen gerade vor einer ähnlichen Situation. Das Jahrespraktikum wird obligatorisch im Rahmen der o.g. Schulausbildung absolviert und mit 100,- EUR monatlich vergütet.

Der AG hat den BR zwar rechtzeitig informiert, aber nicht nach §99 BetrVG angehört.

Richtig so?

M
Muschelschubser

14.08.2023 um 12:44 Uhr

@celestro

Vielen Dank!

Also grob zusammengefasst, falls es noch jemanden interessiert:

  • Unterrichtungsrecht nach §80 BetrVG ist ausreichend
  • Vergütung unter Mindestlohn ist zulässig, da Pflichtpraktikum

...eine schöne Woche noch!

Ihre Antwort