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Ersatz von Stammpersonal durch LeihAN - was kann der BR tun?

B
BR
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, in unserem Unternehmen wird es zum Trend, dass Abgänge aus unbefristeten Festanstellungen durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern ersetzt werden. Damit besteht die Gefahr, dass Stellen vernichtet werden. Nach BetrVG §99 (2) hat man leider keinen Grund, dagegen vorzugehen. Auch ein Stellenplan ist meines Wissens nicht erzwingbar (oder?). Was kann man gegen diese Verfahrensweise tun? Viele Grüße BR

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

20.02.2006 um 10:44 Uhr

Hallo BR,

gegen das vorzugehen was Du schilderst, beseht wenig Möglichkeit, wenn alle Arbeitsplätze die freiwerden auch wieder nachbesetzt werden, oder wenn befristete Verträge regelmäßig auch verlängert werden.

Sobald aber befristete Verträge nicht mehr verlängert oder sogar entristet werden, habt ihr zumindest die Möglichkeit über §99 (2) Nr. 3 Sand ins Getriebe zu streuen, indem ihr mit Verweis auf die mögliche Benachteiligung von Bestandspersonal die Zustimmung zur Eingliederung in den Betriebsablauf für die Leiharbeitnehmer verweigert. Ggf. müßt ihr das auch mal gerichtlich durchfechten.

Vielleicht könnt ihr damit immerhin erreichen, dass Verträge vorzeitig verlängert oder auch entfristet werden. Manchmal ist BR-Arbeit wie ein orientalischer Basar; da muss man auch handeln bis zur Schmerzgrenze.

Gruesse w-j-l

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