in unserem Unternehmen wird es zum Trend, dass Abgänge aus unbefristeten Festanstellungen durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern ersetzt werden.
Damit besteht die Gefahr, dass Stellen vernichtet werden.
Nach BetrVG §99 (2) hat man leider keinen Grund, dagegen vorzugehen.
Auch ein Stellenplan ist meines Wissens nicht erzwingbar (oder?).
Was kann man gegen diese Verfahrensweise tun?
Viele Grüße
BR
Unsere Seminarempfehlung
Leiharbeit
Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen