Erstellt am 21.01.2009 um 19:37 Uhr von huwiel
hallo tici
schau mal in BetrVG §99 u.100. müsste reichen
Erstellt am 21.01.2009 um 19:50 Uhr von DonJohnson
@huwiel
Gewagte Antwort. Was ist wenn Tici eine Kündigung meint? ordentlich oder außerordenlich, nach 102 oder 103?
@Tici
Worum geht es genau? Kannst du deutlicher werden?
Erstellt am 21.01.2009 um 20:10 Uhr von Tici
Es klingt komisch, aber ein Kollege soll eine Gehaltserhöhung bekommen. Diese ist allerdings im Vergleich zu anderen Gehältern völlig überzogen, sodass wir uns einig sind, dies nur bedingt zu akzeptieren.
Erstellt am 21.01.2009 um 20:10 Uhr von huwiel
hast recht. bin aber von keiner kündigung ausgegangen
Erstellt am 21.01.2009 um 20:40 Uhr von kriegsrat
@tici
die "bedingte akzeptanz" gibt es nicht im BetrVG (Grundlage eures Handelns)
was liegt hier vor ?
aus welchem grund seid ihr angehört worden ? oder habt ihr das nur gehört ?
welche tarifverträge gelten ?
ist das eine einzelvertragliche änderung, eine änderungskündigung, eine höhergruppierung,eine versetzung oder oder oder ?
wisst ihr, was eure aufgaben sind, oder handelt ihr nur aus dem bauch heraus?
Erstellt am 21.01.2009 um 21:02 Uhr von Tici
@kriegsrat
Viele Fragen... ich versuche den Vorgang mal kurz zu entschlüsseln.
Am 10.12. bekamen wir die Nachricht, das ein kollege zum Abteilungsleiter mit Gehalt einer Geschäftsleitung ernannt wird. Wir wurden um Genehmigung gebeten. Das Schreiben war allerdings auf den 4.12. datiert, sodass eine rechtzeitige Stellungnahme kaum möglich war. Natürlich sind wir für Gehaltsanhebungen!!! Allerdings steht die Befürchtung, da wir kurz vor dem Verkauf stehen, dass aufgrund dieser Übervorteilung ein anderer Kollege oder Kollegin Einbußen, oder Kündigung bevor stehen, um die Lohntabellen stabil zu halten. Hier ist in erster Linie das Wohl aller zu berücksichtigen.
Erstellt am 21.01.2009 um 21:46 Uhr von DonJohnson
@Tici
In dem von dir geschilderten Fall könnte es sich um eine Mitteilung an den BR handeln, dass der Kollege oder die Kollegin zum Leitenden Angestellten wird. Es sind bereits zwei Gründe gegeben (leitende Funktion und das Gehalt eines LA). Hieraus könnte man schlußfolgern, dass eine Zustimmung des Gremiums nciht vonnöten ist, sondern ledioglich eine Informationspflicht im Sinne des BetrVG besteht.
Somit ist der zeitpunkt der Ausstellung nciht mehr relevant, da ihr kein MBR habt.
Diese von dir genannten Faktoren sprechen eindeutig für meine These.
Gruß
DJ
Erstellt am 21.01.2009 um 21:53 Uhr von DonJohnson
@all
Oh der 99er ist echt kniffelig. Der BR ist hier eindeutig aufgefordert, den AG auf seine Fehler hinzuweisen. Klar solltet ihr das klar stellen. Erstens zu spät bekommen - maßnahme kann erst wenn dann bis dann und dann gemacht werden - weiterhin gründe für Zustimmungsverweigerung vorbringen - aber auch die Frage ob es sich dann bei ihm um einen leitenden Angestellten handelt. Dann seid ihr fein raus, erstmal...
Erstellt am 22.01.2009 um 03:02 Uhr von rainer w
Wenn Ihr in dem Anhörungsbogen drin stehen habt das er Abteilungsleiter werden soll, dann hat das nichts mit der GL zu tun. Wenn euch das geldliche Gefüge wirklich als außergewöhnlich erscheint, könnt ihr der Einstellung zum Abteilungsleiter zustimmen aber der Eingruppierung widersprechen. Dann passt das mit dem Datum auch nicht mehr.
Ich würde aber als BR trotzdem mal die Anfrage stellen wie viele Leitende Angestellte ihr habt. Die alte Zahl müßtet ihr ja noch haben!?