Erstellt am 03.10.2006 um 09:48 Uhr von w-j-l
Hier gibt es ein Mitbestimmungsrecht. Das fällt unter §87(1) Nr. 1 (Fragen der Ordnung des Betriebs ....).
Der AG kann das Rauchverbot m.E. nicht durchsetzen, ohne eine Vereinbarung mit euch, soweit ihr diese verlangt. Bei Nichtbeachtung von zwingender Mitbestimmung könnt ihr den AG veranlassen, eine Maßnahme zu unterlassen bzw. eine Regelung zu vereinbaren (§23 (3)).
Die Leute bei zunehmend schlechterem Wetter zum Rauchen vor die Türe zu schicken zeugt nicht gerade von unternehmerischer Intelligenz.
Erstellt am 03.10.2006 um 09:59 Uhr von Kölner
@w-j-l
Das schlechte Gewissen des AG würde ich nur bedingt hier heranziehen wollen.
Selbst wenn sich ein Raucher bei schlechtem Wetter eine Lungenentzündung einfängt, würde ich immer noch die Vorbedingungen, die zu einer solchen Erkrankung führen, ursächlich heranziehen.
Es zeugt m.E. von unternehmerischem Geist, sich dem Gesundheitsschutz zu widmen und die Raucher in einem überdachten Hofteil - vorher wird selbstverständlich ausgestempelt - die Persönlichkeitsrechte zu gewähren.
Erstellt am 03.10.2006 um 10:23 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
na du bist gut!
Du bist also der Meinung, dass wenn ein Raucher sich dann eine Lungenentzündung einfängt, selber Schuld ist!
Dann frag ich mich allerdings, warum auch ein Nichtraucher sich diese Krankheit einfangen kann...
@sonic,
euer AG ist gesetzlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz einzuhalten! (Arbeitsstättenverordnung § 5)
Hat euer AG auf eure Aufforderung, im Gegenzug einen Raucherraum einzurichten nicht reagiert?
Erstellt am 03.10.2006 um 11:02 Uhr von w-j-l
Kölner meint, dass die Lungenentzündung beim Raucher nicht unbedingt vom schlechten Wetter kommen muss. Ja, Kölner, auch Rauchen ist eine Sucht, die bekämpft werden sollte, notfalls auch über die Ausrottung der Raucher.......
Mein Plädoyer war lediglich, eine BV zu erzwingen. Da kann man nämlich vieles regeln.
Man kann auch die Raucher, soweit Schreibtischtäter und organisatorisch möglich, alle in einem Stockwerk oder Flügel eines Gebäudes zusammenfassen.
Man kann Kölners Vorschlag aufnehmen, und dann - um auch den Gesundheitsschutz für Raucher gerecht zu werden - auch noch vereinbaren, dass diese überdachten Bereiche von Schutzwänden gegen Zugluft umfasst werden.
Man kann eine Pausenregelung für Raucher vereinbaren, wenn man sie schon nach draußen zwingt. Vermeidet schlechtes Gewissen bei den Rauchern und Kontrollzwang beim AG.
Erstellt am 03.10.2006 um 11:08 Uhr von sonic
Hallo Mona Lisa
wir haben leider eine BRV die Alleingänge macht.Deshalb kann ich nicht sagen, ob der AG reagiert hat.Leider akzepptieren das die anderen BR Mitglieder, alle neu und unerfahren.Angst vorm AG haben sie auch.Bei uns wurde schon lange nicht mehr in den Büros geraucht, alle gingen auf den Flur oder von alleine ins Freie. Das hatten die MA alleine schon geregelt.Jetzt ist auch in den Fluren, sowie in der Kantine Rauchverbot, obwohl die so groß ist, das man Raucher und Nichtraucherzonen hätte machen können. Ich müßte mal 100% sicher sein, ob es einen Beschluss des BR bedaft hätte, dann gehe ich nämlich wegen Verstoß des BetrVG dagegen an.
Erstellt am 03.10.2006 um 11:33 Uhr von Mona-Lisa
@sonic,
zwei Dinge drängen sich mir auf!
1. es wird Zeit, dass ihr eure BRV zurückpfeift!
2. ...alle neu und unerfahren......
Ist die BRV auch neu? Habt ihr Grundlagenseminare besucht? (BetrVG 1 zumindest)
Dass der AG den Nichtraucherschutz durchzieht, bedarf keiner Zustimmung in Form eines Beschlusses vom Betriebsrat.
Ladet den AG zu eurer nächsten Sitzung ein (Monatsgespräch?). Schlagt ihm vor, eine BV zusammen zu erstellen, in dem z.B. ein Raucherraum zur Verfügung steht!
Dass in Kantinen und Fluren nicht geraucht werden sollte, hat schon seine Richtigkeit (obwohl ich auch zu den Paffern gehöre).
Erstellt am 03.10.2006 um 11:39 Uhr von Heini
Wenn die Vorsitzende Alleingänge macht und der Betriebsrat das so akzeptiert, dann müssen eben die Mitarbeiter und der BR mit dem Ergebnis leben.
Ist übrigens ein Armutszeugnis des BR sich solche Dinge, die der Zustimmung des Gremiums bedürfen, aus der Hand nehmen zu lassen.
Erstellt am 03.10.2006 um 11:45 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
sag mir mal bitte, für was das Gremium seine Zustimmung hätte geben müssen?
Dass der AG seine Pflichten einhält?
Erstellt am 03.10.2006 um 12:06 Uhr von Lotte
w-j-l,
"Man kann auch die Raucher, soweit Schreibtischtäter und organisatorisch möglich, alle in einem Stockwerk oder Flügel eines Gebäudes zusammenfassen."
Und sie dann dort paffen lassen wie sie wollen??
Da würde ich dann am Anfang des Flurs ein Schild zur Warnung für Besucher anbringen, so nach dem Motto: "Betreten des gesundheitsgefährdenden Bereichs auf eigene Gefahr"
Erstellt am 03.10.2006 um 12:22 Uhr von w-j-l
Genau, Lotte, solange es keine NR gibt, die dort hinein müssen....
@ Mona-Lisa
dass der AG seine Pflichten einhält braucht keinen Beschluss, es ist aber immer noch eine Frage der Ordnung des Betriebs, und da sind wir halt im erzwingbaren Mitbestimmungsrecht. Es geht dabei nicht darum, ob der AG die Nichtraucher schützt, sondern wie er es tut, und wie er dabei die Raucher behandelt. Das ist sehr wohl mitbestimmungspflichtig.
Aber, Heini, der BR muss sein MBR eben auch beim AG reklamieren.
Erstellt am 03.10.2006 um 12:45 Uhr von Kölner
@w-j-l
Ich bezweifle hiermit hochoffiziell, dass der BR im Rahmen seiner MBRs gegen ein generelles Rauchverbot im Betrieb sein kann...
Erstellt am 03.10.2006 um 12:48 Uhr von Mona-Lisa
@w-j-l,
jetzt kommen wir der Sache näher!
das sind einfach 2 Paar Stiefel.
Der Arbeitgeber hat dem BR angekündigt (vor 4 Monaten) dass er Rauchverbot für die ganze Firma einführt. Soweit, sogut.
Die Aufforderung, im Gegenzug einen Raucherraum zur Verfügung zu stellen, hat der AG eindeutig ignoriert, und wurde vermutlich ohne irgendeinen Beschluss weitergegeben. Der müsste dann ja in einem Protokoll vermerkt sein.
sonic`s BR sollte den AG umgehend auffordern, mit ihm eine BV zu erarbeiten, die die Umsetzung dieses Rauchverbot`s regelt.
Erstellt am 03.10.2006 um 13:08 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Niet problema!
Niet "Verpflichtung zur Errichtung von Raucherraum"!
Dobra!
Erstellt am 03.10.2006 um 13:13 Uhr von Mona-Lisa
Hombre,
ist vollkommen klar!
Aber ein Versuch kann nicht schaden, oder?
Es könnte ja sein, dass sich ein AG des lieben (Firmen)Frieden`s darauf einlässt.....
Erstellt am 03.10.2006 um 13:22 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
"Der Wunsch ist edel, der Wille gerecht! Drum sei der Edelmut belohnt im Himmel und nicht auf Erden!"
Die Frage ist, ob der Himmel Raucherräume duldet. Die sind wohl eher in der Hölle.
Erstellt am 03.10.2006 um 13:44 Uhr von Mona-Lisa
wer will schon in den Himmel.......
Erstellt am 03.10.2006 um 13:50 Uhr von Heini
von w-j-l
---Aber, Heini, der BR muss sein MBR eben auch beim AG reklamieren.---
Genau das ist hier das Problem.
Das der AG die Nichtraucher schützen muss ist doch klar. Dabei hat der BR im Rahmen seiner Rechte die Möglichkeite mitzuwirken.
Im übrigen sind auch Raucher Mitarbeiter des Betriebes und die Wähler ihres Betriebsrat, der sich gefälligst für seine Wähler einsetzen soll.
Erstellt am 03.10.2006 um 14:01 Uhr von Kölner
@Heini
Eben! Aber leider zum Schutz der Nichtraucher und nicht der Raucher!
Erstellt am 04.10.2006 um 00:46 Uhr von Biggy
Viel Worte um nichts grins. Ich als Nichtmehrraucher bin trotzdem dafür, das sich ein BR auch für die Bedürfnisse der Raucher einsetzen sollte. Ein Versuch dem AG was raus zu kitzeln ist es alle mal wert, und dadurch bei den schlimmen Rauchern Punkte zu machen. Und wie sagte schon Heini, auch Raucher sind Betriebsratswähler.
Auch wenn sie dafür verantwortlich sind, dass die gute Luft verpestet wird lach. Gruß Biggy
Erstellt am 04.10.2006 um 06:40 Uhr von Mona-Lisa
@Biggy,
guten Morgen!
Was? Nur die Raucher sind Schuld an der verpesteten Luft!
Aber hallo!
Da gibt`s aber noch ne Menge anderer "Stinker"!
Erstellt am 04.10.2006 um 16:19 Uhr von Edelweis
Auch bei uns ist an eine solche Lösung gedacht. Bin daher als "immer noch rauchender BR" sehr an der Thematik interessiert.
Habe auch ein Urteil dazu gefunden:
LAG Hamm, Beschluss vom 08.10.2004, Az. 10 TaBV 21/04
Ein vom Arbeitgeber einseitig verhängtes Rauchverbot verstößt gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Mitbestimmungspflichtig ist sowohl die Frage, ob überhaupt ein Rauchverbot verhängt wird, als auch die Frage der Ausgestaltung des Rauchverbots.
Edelweis
Erstellt am 04.10.2006 um 19:22 Uhr von Mona-Lisa
@edelweiss,
Fayence hat da mal was ganz Interessantes gefunden:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_66/arbeitsrecht_66.html