W.A.F. LogoSeminare

Rauchverbot - nur mit Zustimmung des BR?

S
sonic
Jan 2018 bearbeitet

die GL wünscht Rauchverbot. Im BR wurde das vor ca.4 Monaten besprochen, mit dem Ergebnis, dass die GL im Gegenzug einen Raum für die Raucher stellt. Das wurde der Gl mitgeteilt. Jetzt wurde von der Gl zum 1.10. eine Mail an alle MA versendet, dass absofort überall Rauchverbot herrscht.Zum Rauchen soll man vor die Tür gehen und es wäre mit dem BR abgestimmt. DAs ist nicht der Fall. Jedenfalls nicht mit dem Gremium, höchstens im Alleingange unserer BRV. Meien Frage, muss hier ein BR-Beschluss zur Zustimmung vorhanden sein, oder kann die GL einfach Rauchverbot erteilen.

13.134022

Community-Antworten (22)

W
w-j-l

03.10.2006 um 11:48 Uhr

Hier gibt es ein Mitbestimmungsrecht. Das fällt unter §87(1) Nr. 1 (Fragen der Ordnung des Betriebs ....).

Der AG kann das Rauchverbot m.E. nicht durchsetzen, ohne eine Vereinbarung mit euch, soweit ihr diese verlangt. Bei Nichtbeachtung von zwingender Mitbestimmung könnt ihr den AG veranlassen, eine Maßnahme zu unterlassen bzw. eine Regelung zu vereinbaren (§23 (3)).

Die Leute bei zunehmend schlechterem Wetter zum Rauchen vor die Türe zu schicken zeugt nicht gerade von unternehmerischer Intelligenz.

K
Kölner

03.10.2006 um 11:59 Uhr

@w-j-l Das schlechte Gewissen des AG würde ich nur bedingt hier heranziehen wollen. Selbst wenn sich ein Raucher bei schlechtem Wetter eine Lungenentzündung einfängt, würde ich immer noch die Vorbedingungen, die zu einer solchen Erkrankung führen, ursächlich heranziehen.

Es zeugt m.E. von unternehmerischem Geist, sich dem Gesundheitsschutz zu widmen und die Raucher in einem überdachten Hofteil - vorher wird selbstverständlich ausgestempelt - die Persönlichkeitsrechte zu gewähren.

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 12:23 Uhr

@Kölner, na du bist gut! Du bist also der Meinung, dass wenn ein Raucher sich dann eine Lungenentzündung einfängt, selber Schuld ist! Dann frag ich mich allerdings, warum auch ein Nichtraucher sich diese Krankheit einfangen kann...

@sonic, euer AG ist gesetzlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz einzuhalten! (Arbeitsstättenverordnung § 5) Hat euer AG auf eure Aufforderung, im Gegenzug einen Raucherraum einzurichten nicht reagiert?

W
w-j-l

03.10.2006 um 13:02 Uhr

Kölner meint, dass die Lungenentzündung beim Raucher nicht unbedingt vom schlechten Wetter kommen muss. Ja, Kölner, auch Rauchen ist eine Sucht, die bekämpft werden sollte, notfalls auch über die Ausrottung der Raucher.......

Mein Plädoyer war lediglich, eine BV zu erzwingen. Da kann man nämlich vieles regeln. Man kann auch die Raucher, soweit Schreibtischtäter und organisatorisch möglich, alle in einem Stockwerk oder Flügel eines Gebäudes zusammenfassen. Man kann Kölners Vorschlag aufnehmen, und dann - um auch den Gesundheitsschutz für Raucher gerecht zu werden - auch noch vereinbaren, dass diese überdachten Bereiche von Schutzwänden gegen Zugluft umfasst werden. Man kann eine Pausenregelung für Raucher vereinbaren, wenn man sie schon nach draußen zwingt. Vermeidet schlechtes Gewissen bei den Rauchern und Kontrollzwang beim AG.

S
sonic

03.10.2006 um 13:08 Uhr

Hallo Mona Lisa wir haben leider eine BRV die Alleingänge macht.Deshalb kann ich nicht sagen, ob der AG reagiert hat.Leider akzepptieren das die anderen BR Mitglieder, alle neu und unerfahren.Angst vorm AG haben sie auch.Bei uns wurde schon lange nicht mehr in den Büros geraucht, alle gingen auf den Flur oder von alleine ins Freie. Das hatten die MA alleine schon geregelt.Jetzt ist auch in den Fluren, sowie in der Kantine Rauchverbot, obwohl die so groß ist, das man Raucher und Nichtraucherzonen hätte machen können. Ich müßte mal 100% sicher sein, ob es einen Beschluss des BR bedaft hätte, dann gehe ich nämlich wegen Verstoß des BetrVG dagegen an.

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 13:33 Uhr

@sonic, zwei Dinge drängen sich mir auf!

  1. es wird Zeit, dass ihr eure BRV zurückpfeift!
  2. ...alle neu und unerfahren...... Ist die BRV auch neu? Habt ihr Grundlagenseminare besucht? (BetrVG 1 zumindest) Dass der AG den Nichtraucherschutz durchzieht, bedarf keiner Zustimmung in Form eines Beschlusses vom Betriebsrat. Ladet den AG zu eurer nächsten Sitzung ein (Monatsgespräch?). Schlagt ihm vor, eine BV zusammen zu erstellen, in dem z.B. ein Raucherraum zur Verfügung steht!
    Dass in Kantinen und Fluren nicht geraucht werden sollte, hat schon seine Richtigkeit (obwohl ich auch zu den Paffern gehöre).
H
Heini

03.10.2006 um 13:39 Uhr

Wenn die Vorsitzende Alleingänge macht und der Betriebsrat das so akzeptiert, dann müssen eben die Mitarbeiter und der BR mit dem Ergebnis leben. Ist übrigens ein Armutszeugnis des BR sich solche Dinge, die der Zustimmung des Gremiums bedürfen, aus der Hand nehmen zu lassen.

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 13:45 Uhr

@Heini, sag mir mal bitte, für was das Gremium seine Zustimmung hätte geben müssen? Dass der AG seine Pflichten einhält?

L
Lotte

03.10.2006 um 14:06 Uhr

w-j-l, "Man kann auch die Raucher, soweit Schreibtischtäter und organisatorisch möglich, alle in einem Stockwerk oder Flügel eines Gebäudes zusammenfassen."

Und sie dann dort paffen lassen wie sie wollen?? Da würde ich dann am Anfang des Flurs ein Schild zur Warnung für Besucher anbringen, so nach dem Motto: "Betreten des gesundheitsgefährdenden Bereichs auf eigene Gefahr"

W
w-j-l

03.10.2006 um 14:22 Uhr

Genau, Lotte, solange es keine NR gibt, die dort hinein müssen....

@ Mona-Lisa dass der AG seine Pflichten einhält braucht keinen Beschluss, es ist aber immer noch eine Frage der Ordnung des Betriebs, und da sind wir halt im erzwingbaren Mitbestimmungsrecht. Es geht dabei nicht darum, ob der AG die Nichtraucher schützt, sondern wie er es tut, und wie er dabei die Raucher behandelt. Das ist sehr wohl mitbestimmungspflichtig.

Aber, Heini, der BR muss sein MBR eben auch beim AG reklamieren.

K
Kölner

03.10.2006 um 14:45 Uhr

@w-j-l Ich bezweifle hiermit hochoffiziell, dass der BR im Rahmen seiner MBRs gegen ein generelles Rauchverbot im Betrieb sein kann...

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 14:48 Uhr

@w-j-l, jetzt kommen wir der Sache näher! das sind einfach 2 Paar Stiefel. Der Arbeitgeber hat dem BR angekündigt (vor 4 Monaten) dass er Rauchverbot für die ganze Firma einführt. Soweit, sogut. Die Aufforderung, im Gegenzug einen Raucherraum zur Verfügung zu stellen, hat der AG eindeutig ignoriert, und wurde vermutlich ohne irgendeinen Beschluss weitergegeben. Der müsste dann ja in einem Protokoll vermerkt sein. sonics BR sollte den AG umgehend auffordern, mit ihm eine BV zu erarbeiten, die die Umsetzung dieses Rauchverbots regelt.

K
Kölner

03.10.2006 um 15:08 Uhr

@Mona-Lisa Niet problema! Niet "Verpflichtung zur Errichtung von Raucherraum"! Dobra!

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 15:13 Uhr

Hombre, ist vollkommen klar! Aber ein Versuch kann nicht schaden, oder? Es könnte ja sein, dass sich ein AG des lieben (Firmen)Frieden`s darauf einlässt.....

K
Kölner

03.10.2006 um 15:22 Uhr

@Mona-Lisa "Der Wunsch ist edel, der Wille gerecht! Drum sei der Edelmut belohnt im Himmel und nicht auf Erden!" Die Frage ist, ob der Himmel Raucherräume duldet. Die sind wohl eher in der Hölle.

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 15:44 Uhr

wer will schon in den Himmel.......

H
Heini

03.10.2006 um 15:50 Uhr

von w-j-l ---Aber, Heini, der BR muss sein MBR eben auch beim AG reklamieren.---

Genau das ist hier das Problem. Das der AG die Nichtraucher schützen muss ist doch klar. Dabei hat der BR im Rahmen seiner Rechte die Möglichkeite mitzuwirken.

Im übrigen sind auch Raucher Mitarbeiter des Betriebes und die Wähler ihres Betriebsrat, der sich gefälligst für seine Wähler einsetzen soll.

K
Kölner

03.10.2006 um 16:01 Uhr

@Heini Eben! Aber leider zum Schutz der Nichtraucher und nicht der Raucher!

B
Biggy

04.10.2006 um 02:46 Uhr

Viel Worte um nichts grins. Ich als Nichtmehrraucher bin trotzdem dafür, das sich ein BR auch für die Bedürfnisse der Raucher einsetzen sollte. Ein Versuch dem AG was raus zu kitzeln ist es alle mal wert, und dadurch bei den schlimmen Rauchern Punkte zu machen. Und wie sagte schon Heini, auch Raucher sind Betriebsratswähler. Auch wenn sie dafür verantwortlich sind, dass die gute Luft verpestet wird lach. Gruß Biggy

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 08:40 Uhr

@Biggy, guten Morgen! Was? Nur die Raucher sind Schuld an der verpesteten Luft! Aber hallo! Da gibt`s aber noch ne Menge anderer "Stinker"!

E
Edelweis

04.10.2006 um 18:19 Uhr

Auch bei uns ist an eine solche Lösung gedacht. Bin daher als "immer noch rauchender BR" sehr an der Thematik interessiert. Habe auch ein Urteil dazu gefunden: LAG Hamm, Beschluss vom 08.10.2004, Az. 10 TaBV 21/04 Ein vom Arbeitgeber einseitig verhängtes Rauchverbot verstößt gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Mitbestimmungspflichtig ist sowohl die Frage, ob überhaupt ein Rauchverbot verhängt wird, als auch die Frage der Ausgestaltung des Rauchverbots. Edelweis

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 21:22 Uhr

@edelweiss, Fayence hat da mal was ganz Interessantes gefunden:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_66/arbeitsrecht_66.html

Ihre Antwort