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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anrechnung von Fortbildungssstunden als Arbeitszeit

P
Pakataena
Okt 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe als Angestellte im öffentlichen Dienst an einer dreitägigen Fortbildung teilgenommen. Zum Abschluss habe ich eine Teilnahmebescheinigung erhalten, in der steht, das die Fortbildung 24 Unterrichtsstunden umfasste. Nun erkennt mein Arbeitgeber für mich 24 Stunden a 45 Minuten Arbeitszeit an. Somit gehen mir 8 mal 15 Minuten Arbeitszeit verloren. In Summe 2 Stunden Arbeitszeit. Ist das so richtig? Meiner Meinung nach war dies eine Fortbildung und kein Schulbesuch. Danke.

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Community-Antworten (4)

AM
alter Mann

14.10.2018 um 17:23 Uhr

Zu einer solchen Fortbildung gehört normalerweise auch ein Programmablauf. Was steht denn da drin?

K
kratzbürste

14.10.2018 um 17:30 Uhr

Die Frage ist, ob Du in den Pausen und vor und nach der Fortbildung noch die Möglichkeit gehabt hättest deiner Arbeit nach zu gehen. Wenn nicht, warst du wohl verhindert - also voller Tag, da soetwas wie Annahmeverzug bestand.

G
ganther

14.10.2018 um 22:42 Uhr

das mit dem Annahmeverzug erkläre bitte mal näher....

K
kratzbürste

15.10.2018 um 09:13 Uhr

Wenn ich dienstlich auf Reisen bin, kann die eigentliche Arbeit vielleicht nur eine Stunde ausmachen. Man ist aber daran gehindert am Arbeitsplatz seinen Job zu machen. Der AN ist zwar willig, der AG kann die Arbeitsleistung aber nicht annehmen, da er den AN ja auf Dienstreise geschickt hat. Gleiches muss für Schulungen gelten.

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