Erstellt am 24.05.2013 um 22:02 Uhr von BloodyBeginner
Ich war zwar erst auf 5 Seminaren, aber ich käme nie auf die Idee an einem Seminartag noch zu arbeiten, auch wenn es ein "Katzensprung" zur Arbeit ist.
Ein Seminartag entspricht üblicherweise einem Arbeitstag.
Erstellt am 25.05.2013 um 08:30 Uhr von Xantippe
Hallo Heidelberg, wenn wir zum Seminar fahren geben wir auf der Dienstreiseabrechnung die genauen Zeiten inklusive Fahrzeiten als Arbeitszeiten an. Also Abfahrt zu Hause - Ankunft zu Hause. Abendveranstaltungen rechnen wir selbstverständlich raus. Wenn wir zu Seminaren mit Übernachtung fahren zählen jeweils volle Arbeitstage. Das heißt wenn wir täglich nach Hause fahren zählen bei uns mehr Stunden.
LG Xantippe
Erstellt am 25.05.2013 um 08:52 Uhr von Hoppel
@ Heidelberg
Du rechnest etwas zu knapp, da die Reisezeit zu einem BR-Seminar als Arbeitszeit zu werten ist, so die Reisezeit INNERHALB der Arbeitszeit des BRM liegt.
Für den Montag ist als AZ anzugeben: Arbeitsaufnahme Firma bis Ankunft Wohnung >> 10:30 Uhr bis z.B. 19:30 Uhr
Ausnahme: Sollte Euer Arbeitszeitrahmen nur eine Tätigkeit zwischen z.B. 7:00 - 18:00 Uhr vorsehen, geht die Zeit ab 18:00 Uhr zu Deinen Lasten.
Grund: Die BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ist betriebsRATSbedingt!
Für den Dienstag + Mittwoch sind diese Zeiten zu dokumentieren: Komplette Abwesenheitsdauer inkl. Reisezeit, gerechnet ab Wohnort
Für den Donnerstag ist als AZ anzugeben: Abfahrt Wohnort bis Ende Arbeitszeit Firma
@ BloodyBeginner
Wenn´s Dein AG so akzeptiert ... freu Dich!
Beispiel: Arbeitszeit 8:00 - 16:30 Uhr
Seminarbeginn: 14 Uhr
Anreise Seminar: 1 Stunde (ab Firma)
Erscheinst Du nicht um 8 Uhr im Betrieb und rechnest für diesen Tag Deine volle Arbeitszeit ab, würden Dich diverse AG wg. Arbeitszeitbetrug belangen > zu Recht!
Erstellt am 25.05.2013 um 20:54 Uhr von BloodyBeginner
@ Hoppel: ich habe in der Möglichkeitsform geschrieben.
Tatsächlich war es bisher so, dass alle Seminare ganztägig waren und ich für An- Abreise auch längerer Strecken zu fahren hatte.
Seminarbeginn 14 Uhr wie in deinem Beispiel ist ja auch wirklich sehr spät.
Aber was wäre wenn das Seminar an diesem Tag auch bis 20 Uhr dauern würde - eine Stunde Fahrzeit hin und zurück wäre man auch bei 8 Stunden
Erstellt am 27.05.2013 um 06:56 Uhr von Heidelberg
Vielen Dank für euren Einsatz!
@BloodyBeginner: Vielen Dank für deine Meinungsäußerung
@Xantippe: Danke für deine Antwort (Seminarzeiten plus Fahrzeit). Die Berechnung von ganztägigen Seminaren bereitet mir auch keine Probleme ;-)
@Hoppel: Danke, dass du erkannt hast, dass ich mich verschrieben habe: Das 2. Wort im 3. Satz solte natürlich Montag und nicht Dienstag heißen. Gleitzeitrahmen ist bei uns von 08.00-20.00, das passt also. Am Donnerstag habe ich von 13-14.00 Uhr Pause gemacht. Die werde ich natürlich abziehen.
Zwei Fragen habe ich noch: Gibt es Rechtsprechung zu dem Thema (also, dass die Fahrzeit von zuhause bis zum Seminarort Arbeitszeit ist, auch wenn diese Fahrzeit nicht länger ist als die gewöhnliche Fahrzeit zum Arbeitsort?
Und warum wäre Seminarzeit außerhalb des Arbeitszeitrahmens wenn sie betriebsratsbedingt ist, mein Privatvergnügen?