Anrechnung Arbeitszeit bei Weiterbildung/Fortbildung
Fall: Kindergarten wird für einen Weiterbildungstag geschlossen. Die Weiterbildung dauert jedoch nur 7 Std. Der Arbeitgeber will den Erzieherinnen (Vollzeit 8 Std) nur diese 7 Std anrechnen. Zu Recht?
Community-Antworten (3)
08.04.2011 um 15:27 Uhr
Nein, der AG kommt hier in Annahmeverzug, die tägliche AZ beträgt 8 Stunden, ergo hat er auch diese zu entlohnen
08.04.2011 um 15:32 Uhr
es stand dem AG frei den Mitarbeitern noch für diese eine Stunde Arbeit zu erteilen. Wenn er es unterlässt, siehe -> rolfo
08.04.2011 um 15:35 Uhr
ergänzend zu rolfo: Die Erzieherinnen mussen aber ausdrücklich ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Sprich dem Chef sagen, ich will die Stunde noch arbeiten Hier den § 293 BGB in Verbindung mit § 194 BGB. Weiter könnte man auch philosophieren ob es nicht Annahmeverzug mit Betriebsrisiko ist nach § 615 BGB.
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