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Anrechnung Arbeitszeit bei Weiterbildung/Fortbildung

O
Ostwestfale
Jan 2018 bearbeitet

Fall: Kindergarten wird für einen Weiterbildungstag geschlossen. Die Weiterbildung dauert jedoch nur 7 Std. Der Arbeitgeber will den Erzieherinnen (Vollzeit 8 Std) nur diese 7 Std anrechnen. Zu Recht?

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

08.04.2011 um 15:27 Uhr

Nein, der AG kommt hier in Annahmeverzug, die tägliche AZ beträgt 8 Stunden, ergo hat er auch diese zu entlohnen

N
neskia

08.04.2011 um 15:32 Uhr

es stand dem AG frei den Mitarbeitern noch für diese eine Stunde Arbeit zu erteilen. Wenn er es unterlässt, siehe -> rolfo

R
rainerw

08.04.2011 um 15:35 Uhr

ergänzend zu rolfo: Die Erzieherinnen mussen aber ausdrücklich ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Sprich dem Chef sagen, ich will die Stunde noch arbeiten Hier den § 293 BGB in Verbindung mit § 194 BGB. Weiter könnte man auch philosophieren ob es nicht Annahmeverzug mit Betriebsrisiko ist nach § 615 BGB.

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