Erstellt am 08.04.2011 um 13:27 Uhr von rolfo
Nein, der AG kommt hier in Annahmeverzug, die tägliche AZ beträgt 8 Stunden, ergo hat er auch diese zu entlohnen
Erstellt am 08.04.2011 um 13:32 Uhr von neskia
es stand dem AG frei den Mitarbeitern noch für diese eine Stunde Arbeit zu erteilen. Wenn er es unterlässt, siehe -> rolfo
Erstellt am 08.04.2011 um 13:35 Uhr von rainerw
ergänzend zu rolfo:
Die Erzieherinnen mussen aber ausdrücklich ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Sprich dem Chef sagen, ich will die Stunde noch arbeiten Hier den § 293 BGB in Verbindung mit § 194 BGB.
Weiter könnte man auch philosophieren ob es nicht Annahmeverzug mit Betriebsrisiko ist nach § 615 BGB.