hallo, wir sind ein neugewählter BR und sind heute mit folgendem anliegen konfrontiert worden. unser betrieb hat eine betriebsvereinbarung in der eine normalarbeitszeit (8uhr-16.30uhr) und wegen betrieblicher notwendigkeit eine versetzte arbeitszeit (7uhr-20uhr)festgelegt ist. ein ma fängt seit ca. 10 jahren 3-4mal pro monat um 7uhr an, da er auf eine mitfahrgelegenheit angewiesen ist. jetzt beschloss der AL einen generellen dienstbeginn von 7.30-8.30uhr. alles was vor 7.30uhr gestempelt wird wird gekappt und jeder der nach 8.30uhr kommt würde einen eintrag in der personalakte bekommen, ohne ausnahmen. darüber wurde der BR nicht informiert. da dieser ma jetzt 3-4 mal pro monat morgens eine halbe stunde nur rumsitzt und auf dienstbeginn wartet ist er heute mit der frage an uns herangetreten ob der AL das einfach so bestimmen kann. es sind weder überstunden gesammelt worden, noch besteht eine betriebliche notwendigkeit, das der ma jeden tag bis 16uhr dableiben müsste. danke schön im voraus