Änderung der Arbeitszeit durch Abteilungsleiter
hallo, wir sind ein neugewählter BR und sind heute mit folgendem anliegen konfrontiert worden. unser betrieb hat eine betriebsvereinbarung in der eine normalarbeitszeit (8uhr-16.30uhr) und wegen betrieblicher notwendigkeit eine versetzte arbeitszeit (7uhr-20uhr)festgelegt ist. ein ma fängt seit ca. 10 jahren 3-4mal pro monat um 7uhr an, da er auf eine mitfahrgelegenheit angewiesen ist. jetzt beschloss der AL einen generellen dienstbeginn von 7.30-8.30uhr. alles was vor 7.30uhr gestempelt wird wird gekappt und jeder der nach 8.30uhr kommt würde einen eintrag in der personalakte bekommen, ohne ausnahmen. darüber wurde der BR nicht informiert. da dieser ma jetzt 3-4 mal pro monat morgens eine halbe stunde nur rumsitzt und auf dienstbeginn wartet ist er heute mit der frage an uns herangetreten ob der AL das einfach so bestimmen kann. es sind weder überstunden gesammelt worden, noch besteht eine betriebliche notwendigkeit, das der ma jeden tag bis 16uhr dableiben müsste. danke schön im voraus
Community-Antworten (10)
04.10.2006 um 18:22 Uhr
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass Betriebsvereinbarungen einzuhalten sind. Das gilt auch für den AL, der den "generellen Dienstbeginn" angeordnet hat. Natürlich kann jede Seite die BV kündigen. Dann könnt ihr eure Rechte (bzw. die der Kolleginnen und Kollegen) bei der Neuverhandlung wahren.
Informiert den AL doch mal über §87 Abs. 1 Nr 2.
Grüsse
tramdriver
P.S.: Dein Beitrag würde sich mit Grossbuchstaben wesentlich besser lesen. Ich antworte nicht mehr auf Beiträge mit militanter Kleinschreibung.
04.10.2006 um 23:46 Uhr
Betriebsvereinbarungen sind von allen Beteiligten einzuhalten. Möchte der AG eine andere Regelung, so hat er die Möglichkeit die Vereinbarung zu kündigen und mit dem BR eine neue BV auszuhandeln. Ist die BV noch nicht kündbar, weil z.B. ein gewisser Zeitrahmen für die BV vereinbart wurde, muss der AG solange warten bis eine Kündigung möglich ist.
05.10.2006 um 10:43 Uhr
Hallo tramdriver und Heini, vielen Dank für die Antworten und bezüglich der Gross- und Kleinschreibung verspreche ich Besserung :-).
Das Problem bei dieser Sache ist, das der AG über diese Sache überhaupt nicht informiert ist, da es ihm mit ziemlicher wahrscheinlichkeit egal ist, wann der MA anfängt zu arbeiten, solange keine zusätzlichen Überstunden dadurch anfallen. Desweiteren ist der betreffende AL Mitglied im neugewählten Betriebsrat. Da bin ich mal sehr gespannt wie er darauf reagieren wird.
05.10.2006 um 11:34 Uhr
Hallo doedag2,
was erwarten Sie von dem Abteilungsleiter?
Er hat hier doch eine Regelung eingeführt die für seinen Leute günstiger ist als die die der Betriebsrat vereinbart hat. Wollen Sie ihn dafür bestrafen?
05.10.2006 um 11:53 Uhr
Hallo Heide Witzka, das ist es ja gerade. Für diesen einen MA ist es nicht günstiger, da er aus obengenannten Gründen um 7 Uhr im Gebäude ist und eine halbe Stunde rumsitzt, bis er anfangen kann zu arbeiten, da alles was vor 7.30 Uhr gestempelt wird gekappt wird (abgesehen davon wird er von anderen MA´s die um 7 Uhr anfangen blöd angemacht, von wegen früh kommen und Kaffee trinken). Laut BV kann er um 7.00Uhr anfangen, aber der AL verbietet es ihm quasi, obwohl es seit über 10 Jahren kein Problem war. Und es wäre ja nur 1x pro Woche der Fall. Gruß doedag2
05.10.2006 um 12:03 Uhr
Hallo doedag2,
Sie widersprechen sich doch in ihren Beiträgen!
Zitat: unser betrieb hat eine betriebsvereinbarung in der eine normalarbeitszeit (8uhr-16.30uhr) und wegen betrieblicher notwendigkeit eine versetzte arbeitszeit (7uhr-20uhr)festgelegt ist. ein ma fängt seit ca. 10 jahren 3-4mal pro monat um 7uhr an, da er auf eine mitfahrgelegenheit angewiesen ist.
Eine Mitfahrgelegenheit ist doch keine "betriebliche Notwendigkeit". Also gilt für diesen Kollegen zwingend die Normalarbeitszeit. Nach dem Willen des BR dürfte dieser Kollege sogar erst um 8 Uhr anfangen zu arbeiten. Der Abteilungsleiter ist ihm auf halbem Weg entgegengekommen.
05.10.2006 um 12:51 Uhr
Hallo, das ist (zum Glück) nicht so starr bei uns geregelt. Unserem AG ist es nur wichtig das die Abteilungen zw 8Uhr und 16.30Uhr besetzt sind, die Arbeit erledigt ist und das nicht absichtlich unnötige Überstunden gesammelt werden.
Das heißt aber nicht das alle (die keine Schicht haben) erst um 8Uhr kommen dürfen. Auch in dieser Abteilung geht die Arbeit länger als 16.30Uhr und es ist auch ein Vorteil wenn jemand vor 7.30Uhr anfängt, da er die Vorbereitungen treffen kann, damit dann alle gleich loslegen können (wir sind ein medizinisches Labor).
Somit ist die eigentliche Frage ob der AL ohne Absprache mit dem AG und dem BR dies einfach bestimmen kann, obwohl es offensichtlich keinerlei Gründe dafür gibt. Reicht das: "Ich möchte das aber so" vom AL dafür aus?
Ich kann in meiner Abteilung auch kommen wann ich möchte, es muss nur gewährleistet sein das um 8Uhr jemand da ist und um 16.30Uhr auch noch.
Prinzipiell haben wir sehr viel Freiheit in der Gestaltung unserer Arbeitszeit und es ist halt schwierig wenn etwas das schon seit mehr als 10 Jahren in Ordnung war jetzt auf einmal geändert werden soll ohne erkennbare Gründe. Natürlich kann man sagen das es nicht so tragisch ist wenn jemand 1 pro Woche eine halbe Stunde rumsitzt, aber wenn man nicht der Typ dafür ist und dazu gezwungen wird sieht die Sache halt ein bisschen anders aus. Deswegen habe ich diese Frage ins Forum gestellt, da wir uns nicht sicher sind ob §87 Abs. 1 Nr 2 in diesem Falle zutrifft, wegen der BV. Danke und Gruß
05.10.2006 um 17:11 Uhr
@ tramdriver,
bitte was hasst du gegen" militanter Kleinschreibung" wo ist dein problem ? solltest du beiträge nicht mehr bearbeiten nur weil dir ihre schreibweise missfällt ! so sehe ich mich gewzungen, beiträge mit nicht nachvollziehbaren "Nicknamen" , nicht mehr zu bearbeiten ! du bist hier nicht bei der EISENBAHN oder dem Schienersatzverkehrs Koordinations Zentrum für nicht Beförderungsfähige Personen oder gegenstände !
05.10.2006 um 17:17 Uhr
doedag2, deine Abteilungsleitung ist nicht der ARBEITGEBER ! Die BV habt ihr BESTIMMT mit dem ARBEITGEBER abgeschlossen und nicht mit der ABTEILUNGSLEITUNG oder ????
also wo ist das problem ? der BR sollte schnellstens beim Monatsgespräch mit dem AG !!! darüber sprechen das es sowas wie Ordnung im Betrieb gibt und das der BR dieses auch in zukunft so halten wird ! AUSSER bei euch ist der "wilde Westen", dann darf natürlich jeder BV schalten und verwalten wie er will und dann könnt ihr euch auch als BR "in Rente" senden .
06.10.2006 um 01:06 Uhr
doedag,
auch wenn das bei Ihnen nicht so starr "geregelt" ist, dann steht doch trotzdem in Ihren BVen dass die Normalarbeitszeit um 8Uhr beginnt und nur aus betrieblichen Gründen früher gerabeitet werden darf.
Da hat der BR wohl eine schlechte BV abgeschlossen.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
wie reagieren bei Versetzung, die laut GL keine ist
ÄlterHallo, Ein Abteilungsleiter (leitender Angestellter) bei uns möchte in einem seiner (neuen) Bereiche eine Stellenbeschreibung für 2 Personen ausgeben. Im Zuge dessen hat er uns die Stellenbeschrei
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Zwischenzeugnis
ÄlterHi, meine allgemeine Frage ist soll ich darum Kämpfen oder keine Energie reinstecken? hier einmal kurz die Information wie damals der Ablauf war. Unser Gruppenleiter ist letztes Jahr länger ausgefall