Hallo KollegInnen, bei uns werden in vielen Abteilungen Urlaubslisten geführt, in denen die MitarbeiterInnen zu Beginn eines Jahres ihre Wünsche eintragen. Üblicherweise erfolgt darauf keine verbindliche Rückmeldung, ob der gewünschte Urlaubszeitpunkt und -umfang genehmigt ist. Wann kann ich als Beschäftigte davon ausgehen, dass eine solche Liste mit den Eintragungen genehmigt ist? Oder bedarf es darüberhinaus auf jeden Fall eines weiteren individuellen Urlaubsantrages?
Vielen Dank bereits jetzt für eure Antworten.