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Urlaubsgenehmigung

J
jennie2000
Apr 2021 bearbeitet

Muss der Arbeitgeber meinen beantragten Urlaub genehmigen.? Ich habe einen Stellvertreter und es liegen keine betrieblichen Gründe vor. Aussage weil die Personaldecke dünn ist kann wegen der Pandemie jederzeit jemand ausfallen. Zweiter Grund weil ich Gärtner bin soll ich den Großteil meines Urlaubes (vier Wochen) im Winter nehmen.

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

13.04.2021 um 10:20 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

F
fantil

13.04.2021 um 10:52 Uhr

§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gilt auch, wenn es keinen BR gibt.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

E
Erbsenzähler

13.04.2021 um 12:02 Uhr

"Aussage weil die Personaldecke dünn ist kann wegen der Pandemie jederzeit jemand ausfallen." Das nennt sich Betriebsrisiko und das muss der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer tragen.

Guckst du: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

M
Moreno

13.04.2021 um 13:19 Uhr

Fantil das stimmt aber die Vorgehensweise für den AN ist natürlich eine völlige andere je nachdem ein Br existiert oder nicht!

G
ganther

13.04.2021 um 13:40 Uhr

aber Achtung: wenn der AG den Urlaub nicht genehmigt, nicht einfach in den Urlaub gehen. Entweder mit Hilfe des BR durchsetzen oder man muss zu Gericht und ihn einklagen

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