Erstellt am 13.04.2021 um 08:20 Uhr von moreno
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 13.04.2021 um 08:52 Uhr von fantil
§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gilt auch, wenn es keinen BR gibt.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Erstellt am 13.04.2021 um 10:02 Uhr von Erbsenzähler
"Aussage weil die Personaldecke dünn ist kann wegen der Pandemie jederzeit jemand ausfallen."
Das nennt sich Betriebsrisiko und das muss der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer tragen.
Guckst du: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
Erstellt am 13.04.2021 um 11:19 Uhr von moreno
Fantil das stimmt aber die Vorgehensweise für den AN ist natürlich eine völlige andere je nachdem ein Br existiert oder nicht!
Erstellt am 13.04.2021 um 11:40 Uhr von ganther
aber Achtung: wenn der AG den Urlaub nicht genehmigt, nicht einfach in den Urlaub gehen. Entweder mit Hilfe des BR durchsetzen oder man muss zu Gericht und ihn einklagen