W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsgenehmigung

L
luckyman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, innerhalb welcher Frist muss ein Urlaubsantrag vom AG bearbeitet bzw. beantwortet worden sein? Finde dazu keine belastbaren Daten. Danke für eure Antworten.

1.12503

Community-Antworten (3)

R
Rattle

28.01.2014 um 17:20 Uhr

Hallo,

wende dich an deinen betriebsrat, kann sein das durch betriebsverienbarung oder tarifvertrag der urlaub geregelt ist. der BR hat jedenfalls ein mitspracherecht.

im BUrlG steht nur ist zu gewähren.........

MFG

W
Widder

29.01.2014 um 10:51 Uhr

Schau mal da rein.

Urlaubsantrag genehmigen: das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.

gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss. Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.

T
Thessa

29.01.2014 um 13:43 Uhr

Mein Tipp:

dazu eine BV machen. Bei uns stehen z.B. 14 Tage drin - danach gilt ein Urlaubsantrag als genehmigt.

Ferner haben wir noch drin: Für Kurzurlaube (zwei oder drei Tage) ist die Frist entsprechend kürzer. Anträge auf Resturlaub sind immer zu genehmigen. Ablehnungen sind immer zu bescheiden. (...und ein Bescheid ist immer was Schriftliches ;-) )

Gruß, Thessa

Ihre Antwort