Erstellt am 28.01.2014 um 16:20 Uhr von Rattle
Hallo,
wende dich an deinen betriebsrat, kann sein das durch betriebsverienbarung oder tarifvertrag der urlaub geregelt ist.
der BR hat jedenfalls ein mitspracherecht.
im BUrlG steht nur ist zu gewähren.........
MFG
Erstellt am 29.01.2014 um 09:51 Uhr von widder
Schau mal da rein.
Urlaubsantrag genehmigen:
das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.
gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.
Erstellt am 29.01.2014 um 12:43 Uhr von Thessa
Mein Tipp:
dazu eine BV machen. Bei uns stehen z.B. 14 Tage drin - danach gilt ein Urlaubsantrag als genehmigt.
Ferner haben wir noch drin:
Für Kurzurlaube (zwei oder drei Tage) ist die Frist entsprechend kürzer. Anträge auf Resturlaub sind immer zu genehmigen. Ablehnungen sind immer zu bescheiden. (...und ein Bescheid ist immer was Schriftliches ;-) )
Gruß,
Thessa