Urlaubsgenehmigung!
Urlaubsgenehmigung bisher: Einreichen und Genehmigung ca 4-5 Wochen später auf dem Tisch. nun : Der Wunsch der PDL, Genehmigung erfolgt vierteljährlich, um Personalengpässen vorzubeugen! Darf sie das, ist das überhaupt Rechtens? Wir sind ein privates Unternehmen und uns ist natürlich klar dass hierzu die Mitbestimmung des BR angesagt ist.
Community-Antworten (4)
09.11.2010 um 14:59 Uhr
. . . wieso Personalengpässen vorzubeugen? Urlaub ablehnen wegen Personalengpass geht eh nicht, denn wenns danach ginge, würden einige Einrichtungen nie Urlaub bekommen, weil ständig Personalengpass ist . . . .
09.11.2010 um 15:10 Uhr
@Foersterin
alte Regelung entspricht einer evtl. vorhandenen BV "Urlaub"?? Ich vermute, es gibt KEINE BV "Urlaub" bei euch.
oder war das bisher die "gelebte Regelung innerhalb des Unternehmens"?
Zur besseren Planung aller Urlaube und der gleichmässigen Verteilung ist der "Wunsch" der PDL zulässig. Also stellt ihr als BR jetzt dementsprechend eure "Wünsche" auf und erstellt eine BV "Urlaub", die ist dann verbindlich für die davon betroffenen Bereiche. Es kann ja möglich sein, dass der Bereich "Pflege" = PDL andere Prioritäten hat wie die "Verwaltung" und es dann auch jeweils anders lautende Regelungen in einer BV gibt, halt abteilungsbezogen, zulässig ist das ja.
Gruß Galaxy
10.11.2010 um 10:53 Uhr
. . . hihi, Wünsche sind immer zulässig, aber wir befinden uns hier im Arbeitsbereich und nicht im Fernsehprogramm der alten DDR-Serie "wünsch Dir was . . . " ;-)
10.11.2010 um 12:19 Uhr
Danke für eure Antworten, in unserem Betrieb ist es eine gelebte Regelung der vergangenen Jahre. Eine BV gibt es hierüber nicht.
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