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Frist zur Urlaubsgenehmigung?

A
Anton
Jan 2018 bearbeitet

Guten tag allerseits, würde gern wissen in welcher Frist, falls es eine gibt, mein Vorgesetzter mir sagen sollte, ab Abgabe des Urlaubsscheins, ob der Urlaub genehmigt wird oder nicht. Gebe meistens meine Urlaubsplanung schon im Vorjahr ab weil wir angehalten wurden langfristig zu planen. Nun ist es aber so, das ich bereits im Vorjahr schon meinen Urlaub für Weihnachten, Sylvester und Sommer 2008 abgegeben hab. Jetzt steh ich natürlich unter Druck und mir wird indirekt angedroht, wenn ich nicht so mach wie sie wollen(das schließt die "freiwilligen" Samstage ein) bekomm ich den nicht, ist ziemlich ärgerlich. lG Anton

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Community-Antworten (5)

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pirat

14.01.2008 um 15:10 Uhr

@Anton. Newsletter - Personal-News Aktuelle Ausgabe vom 11.01.2008.....

Das sind Ihre Arbeitgeberrechte bei der Urlaubsplanung 2008

dort heißt es.... einer angemessenen Frist (ca. 4–6 Wochen) seinen Urlaubswunsch abgelehnt haben....

A
Anton

15.01.2008 um 13:57 Uhr

@pirat, vielen Dank für die Antwort, aber bis jetzt hat er weder zu- noch abgesagt, was kann ich tun ohne großen Wind zu machen? lG Anton

K
Kölner

15.01.2008 um 14:05 Uhr

@Anton Tja. Da will man der Erste sein und wird so bestraft. Dem BR wäre zu raten, sich diesem Problem mal anzunehmen und eine BV dazu zu entwickeln, die auch eine Stichtagregelung beinhaltet. Du könntest dem AG dennoch zur aktuellen Urlaubsplanung eine Frist setzen. Allerdings birgt es natürlich das Risiko vom AG nicht den Urlaub genehmigt zu bekommen, den man sich erhofft hat.

Rein interessehalber: Sind denn noch andere AN an "Deinen" Terminen interessiert?

A
Anton

17.01.2008 um 12:58 Uhr

@Kölner Der Urlaub überschneidet sich nur um wenige Tage mit Anderen Mitarbeitern, BIS jetzt, aber wenn die noch länger warten sind mit Sicherhiet bald noch andere in der Planung.

I
Immie

17.01.2008 um 13:09 Uhr

@Anton Ihr solltet dringend eine BV machen. Habt ihr denn gar keine Fristen für die Urlaubsplanung? So ganz nebenbei , die feine "Englische Art" ist das nicht. Wer zu erst kommt... Windhundverfahren...Auch die MA die erst im Januar ihre Sylvesterparty planen haben Rechte... Wieviele MA müssen denn in der Urlaubsplanung koordiniert werden?

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