Erstellt am 14.01.2008 um 14:10 Uhr von pirat
@Anton.
Newsletter - Personal-News
Aktuelle Ausgabe vom 11.01.2008.....
Das sind Ihre Arbeitgeberrechte bei der Urlaubsplanung 2008
dort heißt es.... einer angemessenen Frist (ca. 4–6 Wochen) seinen Urlaubswunsch abgelehnt haben....
Erstellt am 15.01.2008 um 12:57 Uhr von Anton
@pirat, vielen Dank für die Antwort, aber bis jetzt hat er weder zu- noch abgesagt, was kann ich tun ohne großen Wind zu machen? lG Anton
Erstellt am 15.01.2008 um 13:05 Uhr von Kölner
@Anton
Tja. Da will man der Erste sein und wird so bestraft. Dem BR wäre zu raten, sich diesem Problem mal anzunehmen und eine BV dazu zu entwickeln, die auch eine Stichtagregelung beinhaltet.
Du könntest dem AG dennoch zur aktuellen Urlaubsplanung eine Frist setzen. Allerdings birgt es natürlich das Risiko vom AG nicht den Urlaub genehmigt zu bekommen, den man sich erhofft hat.
Rein interessehalber: Sind denn noch andere AN an "Deinen" Terminen interessiert?
Erstellt am 17.01.2008 um 11:58 Uhr von Anton
@Kölner Der Urlaub überschneidet sich nur um wenige Tage mit Anderen Mitarbeitern, BIS jetzt, aber wenn die noch länger warten sind mit Sicherhiet bald noch andere in der Planung.
Erstellt am 17.01.2008 um 12:09 Uhr von Immie
@Anton
Ihr solltet dringend eine BV machen.
Habt ihr denn gar keine Fristen für die Urlaubsplanung?
So ganz nebenbei , die feine "Englische Art" ist das nicht.
Wer zu erst kommt... Windhundverfahren...Auch die MA die erst im Januar ihre Sylvesterparty planen haben Rechte...
Wieviele MA müssen denn in der Urlaubsplanung koordiniert werden?