Urlaubsgenehmigung
Urlaub ! Wir geben jedes Jahr etwa im Oktober unseren Jahresurlaub in einer Liste ab,dieser wird abgestimmt (was wir schon vorher versuchen ) das nicht mehr als eine Fachkraft und eine Hilfskraft zur gleichen Zeit im Urlaub sind - klappt alles- dann kommt etwa sechs Wochen später der Plan genehmigt von der Chefin zurück. Soweit,so gut. Dann müssen wir immer zwei Wochen vor Urlaubsantritt nochmal einen Antrag ausfüllen,der dann wieder genehmigt werden muss. Nun zur Frage : eine Kollegin hat pünktlich zwei Wochen vorher den Zettel ausgefüllt mit richtigen Daten ,hat aber unten drunter wo "beantragt und unterschrift " steht ,ihre Unterschrift statt unter Monat Oktober(wo sie Urlaub beantragt hat,unter Monat August geschrieben. Ist eine Woche in Urlaub gegangen (lag krank im Bett ) wurde angerufen das der Urlaubszettel falsch wäre, ist auf Arbeit um dies zu korrigieren. Heute- zwei Wochen später - muss sie zur Chefin,weil sie den Urlaub genommen hätte ohne das dieser genehmigt gewesen wär, das würde wie unentschuldigtes Fehlen gelten. Das Gesprächsprotokoll käme in ihre Akte. Viel Text - ich weiß ! Für meine Begriffe war der Urlaub 2010 bereits genehmigt,als die Liste Ende vorigen Jahres von der Chefin zurück kam. Denkfehler ?????
Community-Antworten (1)
05.11.2010 um 22:06 Uhr
@häschen Wenn der Urlaubsplan einmal genehmigt ist von der Chefin dann ist dies bindend. Der Lauf -oder Urlaubszettel der 14 Tage vor Urlaubsantritt noch mal gestellt wird kann man hier lediglich als Erinnerung und als kommenden Stundennachweis für die kommende Lohnabrechnung angesehen werden. Wir haben bei uns exakt dieselbe Verfahrensweise. Was die unter der falschen Rubrik geleisteten Unterschrift betrifft, so kann man dies lediglich als Irrtum betrachten. Denn hat sie den Laufzettel 2 Wochen vor Urlaubsantritt im Oktober gestellt, wäre es allenfalls September gewesen. Hier hätte sofort auffallen müssen das August nicht stimmen kann. Auch viel Text.----- Hilfe
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