Urlaub !
Wir geben jedes Jahr etwa im Oktober unseren Jahresurlaub in einer Liste ab,dieser wird abgestimmt (was wir schon vorher versuchen ) das nicht mehr als eine Fachkraft und eine Hilfskraft zur gleichen Zeit im Urlaub sind - klappt alles- dann kommt etwa sechs Wochen später der Plan genehmigt von der Chefin zurück. Soweit,so gut. Dann müssen wir immer zwei Wochen vor Urlaubsantritt nochmal einen Antrag ausfüllen,der dann wieder genehmigt werden muss. Nun zur Frage : eine Kollegin hat pünktlich zwei Wochen vorher den Zettel ausgefüllt mit richtigen Daten ,hat aber unten drunter wo "beantragt und unterschrift " steht ,ihre Unterschrift statt unter Monat Oktober(wo sie Urlaub beantragt hat,unter Monat August geschrieben. Ist eine Woche in Urlaub gegangen (lag krank im Bett ) wurde angerufen das der Urlaubszettel falsch wäre, ist auf Arbeit um dies zu korrigieren. Heute- zwei Wochen später - muss sie zur Chefin,weil sie den Urlaub genommen hätte ohne das dieser genehmigt gewesen wär, das würde wie unentschuldigtes Fehlen gelten. Das Gesprächsprotokoll käme in ihre Akte.
Viel Text - ich weiß ! Für meine Begriffe war der Urlaub 2010 bereits genehmigt,als die Liste Ende vorigen Jahres von der Chefin zurück kam.
Denkfehler ?????