Keine Festverträge - was kann man tun ?
Hallo an alle ! Vielleicht kann mir jemand Ratschläge und Tips geben für folgende Frage. In unserem Betrieb, wie wahrscheinlich auch in vielen andere, bekommen die AN nur noch Zeitverträge !Z.B. dieser fall: In unserer Hausbäckerei hat man unseren AN vor seiner 4 ten Verlängerung .also vor seinem Festvertrag, gekündigt bzw. dessen Vertrag nicht verlängert. Einige Tage später stand schon der nächste AN hinter der Theke.Dies ist nur einer von vielen.
Kann man dagegen vorgehen als Betriebsrat?!
Beste Grüße an alle
Community-Antworten (10)
25.09.2006 um 23:26 Uhr
Bubury, nehme an, Ihr habt der Einstellung des nächsten ANs nicht widersprochen?
"Nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.03.04 (Az.: 9 Sa 1177/03) muss ein Arbeitgeber die Notwendigkeit von befristeten Arbeitsverträgen beweisen. Gelingt der Nachweis eines sachlichen Grundes für diese Einschränkung nicht, wandle sich das befristete Arbeitsverhältnis demnach automatisch in eine unbefristete Beschäftigung um.
Die Richter machten deutlich, dass befristete Arbeitsverträge ohne besonderen Grund nicht zulässig seien und der Gesetzgeber sie weiterhin als eine Ausnahme ansehe."
25.09.2006 um 23:45 Uhr
Fayence,
bei dem Urteil ging es aber vermutlich um einen nach Ansicht des AG mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag den er dann vor Gericht nicht näher darlegen konnte:
"Beruft sich der Arbeitgeber auf einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sollte er auch sicher stellen, dass ein solcher tatsächlich vorliegt und sich belegen lässt. Er läuft sonst Gefahr, dass der betroffene Mitarbeiter behauptet, die Befristung sei grundlos und nur zur Umgehung des Kündigungsschutzes erfolgt. Kann der Gegenbeweis nicht erbracht werden, ist die Befristung unwirksam (LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2004 – 9 Sa 1177/03)."
Oder auch:
"Befristung aus sachlichem Grund Über die normale zeitlich Begrenzung von zwei Jahren (siehe vorheriger Abschnitt) ist eine Befristung möglich, soweit ein sachlicher Grund vorliegt (§ 14 Absatz 1 TzBfG).
Solche Gründe sind beispielsweise:
nur vorübergehender betrieblicher Bedarf Vertretung eines anderen Arbeitnehmers Befristung zur Erprobung Im Fall der Vertretung muss der Arbeitgeber nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz im Zweifel klar einen kausalen Zusammenhang zwischen Vertretungsbedarf und befristeter Einstellung darlegen. Geht es um einen Arbeitsplatz, von denen es zahlreiche andere im Unternehmen gibt (hier Postzusteller), dann reicht es nicht aus, dass der befristet Eingestellte die gleiche Funktion wie der Vertretene ausübt. Sonst sei ein Missbrauch zu befürchten, da es ja immer eine Anzahl von erkrankten Arbeitnehmern gibt - und deshalb auch immer freie Dauerarbeitsplätze vorhanden sind. (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.03.2004, Aktenzeichen: 9 Sa 1177/03). "
26.09.2006 um 00:15 Uhr
Ramses II, das steht aber auch in diesem Urteil...
"Denn Zweck des nach § 14 Abs. 1 TzBfG erforderlichen Sachgrundes ist in erster Linie, zu verhindern, dass eine für den Arbeitnehmer nachteilige Befristungsabrede grundlos und damit in missbräuchlicher Weise erfolgt."
26.09.2006 um 00:57 Uhr
Fayence,
ich interpretiere es aber trotzdem so, dass die zulässige sachgrundlose Befristung nicht "grundlos und mißbräuchlich" ist.
"Grundlos und mißbräuchlich" ist hier, dass die ständig benötigten Vertretungen für verhinderte Briefzusteller als Sachgrund genommen werden.
26.09.2006 um 01:08 Uhr
Ramses II,
einigen wir uns darauf, dass Bubury z.B. nachreichen könnte, welche Sachgründe für die befristeten Arbeitsverträge angegeben werden?
26.09.2006 um 01:36 Uhr
Ich tippe auf "ohne Sachgrund" ...
26.09.2006 um 01:41 Uhr
So so, tu tippst also? grins
Steht oben doch "bekommen die AN nur noch Zeitverträge"! Aber es wäre trotzdem interessant, womit der AG die ausschliessliche Vergabe von Zeitverträgen begründet.
26.09.2006 um 01:47 Uhr
Mit der Zulässigkeit?
26.09.2006 um 01:59 Uhr
Ich liebe Deine kurzen prägnanten Nachfragen! ;-))
Begründung im Sinne von Personalplanung und -bedarf usw.
Und jetzt geh ich schlafen! Gute Nacht!
26.09.2006 um 10:45 Uhr
Hallo Bubury! Der BR hat keine rechtlichen Mittel gegen einen befisteten AV vorzugehen. Egal ob mit Sachgrund oder ohne. Selbst wenn der Sachgrund falsch ist, muß dies der AN gerichtlich klären lassen.
Euch bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, an die soziale Verantwortung eures AG zu plädieren.
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