Hallo,
wir haben eine Anhörung zur Kündigung eines Außendienstlers und haben von der IGBCE eine "seltsame" Rechtsauskunft bekommen. Fall: Anhörung kommt am 15.9. mit Begründung: Kündigung während der Probezeit wegen Minderleistung fristgerecht zum 31.12.06. Die Probezeit endet am 30.9.06, wobei der Kollege einen Vertrag hat in dem keine Probezeit vermerkt ist. Vor dem 1.1.06 - zum 1.4. hat der Kollege als Handelsvertreter für unser Unternehmen gearbeitet. Hinzu kommt noch, das er 30% Schwerbehindert ist.
Unser Verhalten: wir haben erstmal Unterlagen angefordert um die angegebenen Minderleistungen nachvollziehen zu können. Die haben wir am 18.9. nachmittags bekommen, aus diesen Unterlagen können wir die Minderleistung nicht nachvollziehen. Wir haben bei der IGBCE Rechtsabteilung nachgefragt und diese haben uns gesagt, wir sollen die Anhörung ohne Unterschrift (also unbearbeitet) zurückgeben und dem Kollegen sagen, wenn ihm gekündigt wird soll er sich einen Anwalt nehmen und klagen.
Wir haben aber große Bauchschmerzen damit, da wir damit doch eigentlich der Kündigung zustimmen. Kann uns jemand noch einen Tipp geben wir wir da richtig handeln? Unsere Frist läuft am Freitag ab.