Kündigung Außendienstler wegen Minderleistung?
Hallo, wir haben eine Anhörung zur Kündigung eines Außendienstlers und haben von der IGBCE eine "seltsame" Rechtsauskunft bekommen. Fall: Anhörung kommt am 15.9. mit Begründung: Kündigung während der Probezeit wegen Minderleistung fristgerecht zum 31.12.06. Die Probezeit endet am 30.9.06, wobei der Kollege einen Vertrag hat in dem keine Probezeit vermerkt ist. Vor dem 1.1.06 - zum 1.4. hat der Kollege als Handelsvertreter für unser Unternehmen gearbeitet. Hinzu kommt noch, das er 30% Schwerbehindert ist. Unser Verhalten: wir haben erstmal Unterlagen angefordert um die angegebenen Minderleistungen nachvollziehen zu können. Die haben wir am 18.9. nachmittags bekommen, aus diesen Unterlagen können wir die Minderleistung nicht nachvollziehen. Wir haben bei der IGBCE Rechtsabteilung nachgefragt und diese haben uns gesagt, wir sollen die Anhörung ohne Unterschrift (also unbearbeitet) zurückgeben und dem Kollegen sagen, wenn ihm gekündigt wird soll er sich einen Anwalt nehmen und klagen. Wir haben aber große Bauchschmerzen damit, da wir damit doch eigentlich der Kündigung zustimmen. Kann uns jemand noch einen Tipp geben wir wir da richtig handeln? Unsere Frist läuft am Freitag ab.
Community-Antworten (2)
20.09.2006 um 17:59 Uhr
Hallo Packo, nichts machen halte ich für falsch. Prüfen, ob die Gründe für einen Widerspruch gegeben sind, könnt ihr nur selbst. Kündigungsschutzgesetz und Betriebsverfassungsgesetz hernehmen und prüfen, z.B kann er unter anderen Bedingungen bei euch arbeiten, wie er es offensichtlich schon mal getan hat, alle Fristen eingehalten usw. Wenn da was faul erscheint, könnt ihr Widerspruch einlegen. Was aber auf alle Fälle geht, ist dem Arbeitgeber und dem Kollegen mitteilen, dass ihr Bedenken habt, weil ihr die Minderleistung nicht nachvollziehen könnt. Beschluss dazu nicht vergessen. Ob das was bringt, kann ich nicht sagen, weil ich die genauen Fristen nicht kenne, wie z.B Beginn des Arbeitsverhältnisses und eure Fristen für die Probezeit lt. TV usw.
20.09.2006 um 19:39 Uhr
Ich denek, am besten Zustimmung nicht erteilen, auch nicht durch Verstreichenlassen der Frist. Nicht durch weitere Anfragen dem AG die Möglichkeit geben, die BR-Anhörung nachzubessern-es reicht, wenn er das im Kündigungsverfahren des Kollegen erfährt-dann geht nämlich ales von vorne los und der Koll. hat evtl. Zeit gewonnen. Der sollte sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen.
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