Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betrieb zu verlassen (wahrscheinlich Ende November) in dem ich seit 4 Monaten Betriebsrat bin. Kurz nach der Wahl wurde für mich die Teilnahme an dem Grundlagenseminar BRI beschlossen, was nun kommenden Montag bis Mittwoch (24.-26.) stattfinden soll. Nun hat unsere Geschäftsführung im Monatsgespräch mit dem BR geäußert (in der ich aus betrieblichen Gründen nicht anwesend war), dass er nicht möchte, dass ich an der Schulung teilnehme. Darauf haben meine Kollegen wohl geantwortet, dass ich weiterhin ordentliches Mitglied bin, haben wohl laut Aussage der GF nicht widersprochen. Nun hat er mir gestern nach einem hitzigen Telefonat die Teilnahme verboten. Die Email von der GF an mich war ungefähr so:
"Hallo xxx, wie schon besprochen verbiete ich Ihnen ausdrücklich die Teilnahme an der BR-Fortbildung. Da sie in kürze unser Unternehmen verlassen möchten, besteht kein Anspruch mehr auf die geplante Fortbildung. Ich wiederhole hiermit noch einmal das ausgesprochene Verbot, sofern der Betriebsrat der xxx, der meinen in der Sitzung ausgesprochenen Fortbildungsverbot im letzten Monatsgespräch am 19.09.2018 in keiner Weise widersprochen hat, kann er dann ja ein Gericht dazu anrufen. Das Teilnahmeverbot gilt aber erst einmal. In der festen Erwartung, dass Sie diese dienstliche Anweisung umsetzen und ihre reguläre Arbeit, wie üblich am Montag und in den darauffolgenden Tagen... leisten, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen....."
Ich habe zur gleichen Zeit folgende Antwort auf das Telefonat geschrieben: "nach unserem telefonischen Gespräch muss ich Ihnen mitteilen, dass ich bezüglich der Schulung anderer Meinung bin. Mit Verwunderung muss ich feststellen, dass sie mir aus betrieblichen Gründen die Teilnahme an einer BR-Schulung untersagen wollen. Die Dienste in meinem Arbeitsbereich sind abgedeckt. Die Aussage, dass ihr Wunsch, den sie im Monatsgespräch geäußert haben, dass ich nicht an der Schulung teilnehme, die fehlenden "Gegenstimmen" der BR Mitglieder zu einer Aufhebung des Beschlusses führen, den das BR Gremium gefasst hat, möchte ich infrage stellen.... ... Zur Frage der Notwendigkeit kurz vor Beendigung der Amtszeit eine Schulung zu besuchen habe ich die Informationen gefunden, dass das BR Mitglied auch kurz vor Ende der Amtszeit das Recht auf Grundlagenseminare hat (BAG Urteil vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07). Neben diesen rechtlichen Begebenheiten möchte ich folgende Erklärung abgeben: Ich habe meine Absichten zum Verlassen des Betriebes aus Rücksicht auf die betrieblichen Strukturen so früh wie möglich bekanntgegeben und möchte gerne auch in beiderseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis beenden. ... Zur Ausübung meiner Tätigkeit als BR-Mitglied benötige ich Kenntnisse zum Betr. VG. Ich behalte mir aus diesen Gründen vor von Montag bis Mittwoch an der Schulung teilzunehmen. Da ich kein Interesse habe Spannungen in dem Betrieb aufzubauen oder sonstige Schwierigkeiten hervorzurufen, werde ich mit meinem Vorsitzenden in Verbindung setzen. Sollte das BR-Gremium und der Vorsitzende meine Teilnahme an der Schulung nicht mehr als erforderlich sehen, werde ich gerne auf die Schulung verzichten. Ich sehe indes mit Bedauern und Sorge, dass die ordentliche Erfüllung meiner Aufgaben als BR scheinbar für die GF nicht von verstärktem Interesse ist. Auch die Androhungen von rechtlichen Konsequenzen und Schadensersatzforderungen bei gewissenhafter Ausübung meines Amtes sehe ich mit Sorge......"
Wir sind ein relativ kleines Unternehmen im Gesundheitswesen (ca. 100 Arbeitnehmer) und unser Betriebsrat ist auch erst wenige Jahre im Amt, die anderen Betriebsratsmitglieder sind auch unsicher. Nun bin ich zwiegespalten, ob ich es darauf ankommen lassen soll und zur Schulung gehen soll und welche rechtlichen Konsequenzen auf mich zukommen. Die GF macht mir da auch sehr viel Druck (hat schon mit rechtlichen Konsequenzen und Schadensersatzdrohungen gedroht). Wie würdet ihr vorgehen?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (22)
22.09.2018 um 17:06 Uhr
Ich würde an deiner Stelle verzichten und vorschlagen, dass an deiner Stelle ein Ersatzmitglied teilnimmt - es rückt ja nach.
22.09.2018 um 17:17 Uhr
Danke für die erste Antwort; dazu habe ich Informationen vergessen: Leider hat niemand der Ersatzmitglieder Zeit. Eine Stornierung (die ich auch vorgeschlagen habe) war leider nicht mehr möglich.
22.09.2018 um 17:26 Uhr
Dann hast du bei dem verkehrten Seminaranbieter gebucht. Zumindest eine Verschiebung des Termins sollte möglich sein.
22.09.2018 um 21:37 Uhr
Könnte ja sagen ich habe nicht gebucht, das hat mein Vorsitzender übernommen, ändert aber natürlich wenig für mich an der Situation :)
22.09.2018 um 23:54 Uhr
Die wichtigste Frage die beantwortet werden muss: ist euer Beschluss Dich auf diese Fortbildung (BR I) zu schicken, rechtssicher zustande gekommen? Rechtzeitige Einladung der "richtigen" BRM und E-BRM unter Nennung der TOP und das ganze dann auch noch ordentlich protokolliert?! Dann würde ich fahren und den Arbeitgeber danach auslachen, falls er Dich dann wirklich vor das Arbeitsgericht bringen will, wegen arbeitsvertragsrechtlichen Verfehlungen. Meiner Meinung nach alles nur Drohgebärden. Und mit der Nennung des BAG-Urteils hast du ja schon mal gezeigt, dass du eigentlich keine Angst hanen musst. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder eine private (Arbeits-)Rechtsschutz wären von Vorteil, falls der AG doch seine Drohung wahr macht. Aber selbst dann hast du wie gesagt sehr gute Karten, da höchstinstanzlich am BAG ein Urteil zu diesem Thema gesprochen wurde.
DO IT und werde zur Heldin für deine Kollegen und Betriebsratskollegen! ✊?
Wenn du wirklich in 4 Monaten das Unternehmen verlassen willst, dann hast du doch sowieso nichts zu verlieren, wenn dein AG (rechtswidirig) versuchen sollte Dir als BRM (Kündigungsschutz) fristlos vorher zu kündigen! Die Abfindung und 4 Monate frei würde ich mitnehmen. Schadenersatzansprüche? ...weil du deinen Rechten und Pflichten als BRM nachgehst? Alles nur Einschüchterung(sversuche)!
23.09.2018 um 13:54 Uhr
Sorry aber was soll es bringen hier ein Krieg anzufangen. Die Konsequenz müssen dein Kollegen tragen. Und alles nur damit du sagen kannst: Ich hab es dem AG gezeigt! Sorry aber so ein Verhalten ist armselig. Verzichte auf die drei Tage Urlaub auf Kosten der Mitarbeiter.
23.09.2018 um 14:08 Uhr
@BR Hamburg: ich habe meine Dienste sorgfältig geplant um meinen Kollegen so viel Mehrarbeit wie möglich zu ersparen. Ich finde es eher fragwürdig, dass mein AG so ein aufheben darum macht. Mit meinen BRKollegen habe ich mich auch abgestimmt und habe Zuspruch erfahren. Und es handelt sich nicht um Urlaub sondern um eine Schulung, die ich zumindest in meiner restlichen Zeit noch nutzen kann!
23.09.2018 um 18:24 Uhr
...auf die Meinung von BRHamburg kannst du nicht viel geben. Der nimmt immer eine recht nahe Arbeitgeber Stellung ein. BR-Arbeit ja, aber bloss nicht zu viel. Kannst ja Spaßeshalber mal seine anderen Antworten im Forum lesen. Einfach im Suchfeld "BRHamburg" eingeben und dann über viele seiner 71 Foreneinträge wundern. Seltsamer Arbeitnehmervertreter.
23.09.2018 um 18:51 Uhr
Ich bleib bei meiner Meinung, das dein Verhalten hier mehr als fragwürdig ist.
23.09.2018 um 20:09 Uhr
rein rechtlich besteht wahrscheinlich sogar ein Freistellungsanspruch, aber ernsthaft: was soll Dir das noch bringen und es sieht schon sehr nach Lustreise aus.... aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung
23.09.2018 um 20:18 Uhr
@BRHamburg Du bist ja ein seltsamer Arbeitnehmer-Vertreter?! Wer fängt den hier, wenn du es so bezeichnen möchtest, den "Krieg" an und ist der "Aggressor"??? Doch wohl eindeutig der AG! - der einem BRM die per Beschluss nach $37(6) genehmigte Fortbildung ganz plötzlich verweigert. Ja, du hast auch Recht die Konsequenzen müssen die (BR-)Kollegen tragen. Jetzt hier einzuknicken bedeutet, dass der AG dies auch zukünftig auf diese Art wird regeln wollen. Dem muss man sofort Einhalt gebieten und seine Rechte durchsetzen. Der einzige Armseelige bist Du - wenn du Betriebsratsfortbildungen als Urlaub begreifst?! Du solltest nicht von Dir auf Andere schließen! Andere nehmen ihr Ehrenamt als Betriebsratsmitglied vielleicht einfach ernster als Du!
23.09.2018 um 21:34 Uhr
Danke für die Antworten, ich werde mich morgen nochmal absichern und dann entscheiden.
23.09.2018 um 21:35 Uhr
OMG! Was bezeichnet sich denn hier alles als Betriebsratsmitglied?
Nun mal ehrlich: Durch die Einleitung "wie schon besprochen verbiete ich Ihnen ausdrücklich die Teilnahme an der BR-Fortbildung." hat der Arbeitgeber die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR aufgekündigt! Das verdient eine klare Antwort und zwar nicht von dem betroffenen BRM sondern vom Gremium, also vom Vorsitzenden!
Wenn dann hier sogenannte Betriebsratsmitglieder von "armselig", "fragwürdig" und "Lustreise" sprechen, dann spricht das nicht unbedingt für deren Kompetenz!
So eine Kriegserklärung darf kein Betriebsrat hinnehmen!
23.09.2018 um 22:08 Uhr
Fragwürdig finde ich das Verhalten, weil auf der einen Seite " aus betrieblichen Gründen " an einer gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltung von BR und AG ( Monatsgespräch) nicht teilgenommen wird. Aber wenn es darum geht mal schön im Hotel zuessen und zu übernachten werden schnell Urteile vom BAG rausgesucht. Und ich bleibe bei meinr Einschätzung, das die Teilnahme rechtlich in Ordnung sein mag, aber man trotzdem darauf verzichten sollte. Und das ganze Theater wäre überhaupt nicht entstanden, wenn mit der Entscheidung das Unternehmen zu verlassen auch der Verzicht auf das Seminar ein her gegangen wäre.
23.09.2018 um 22:30 Uhr
Am Monatsgespräch habe ich auf Druck meinen direkt Leitung nicht teilgenommen, da Dienste in unserem Hause nicht abgedeckt waren. Ich werde weder im Hotel übernachten noch gibt es denke ich feines Essen (die Kosten der Schulung für 3 Tage belaufen sich auf 450€). Nur zur Info, das ist mein erster Arbeitgeber ich bin 27 Jahre alt und kann nicht alles komplett abschätzen zumal ich keine rechtliche Ausbildung habe/ noch Erfahrungswissen zur BR-Arbeit... Derzeit muss ich in BR-Sitzungen häufig nachfragen stellen und bin mir in meiner Ausübung recht unsicher, insofern finde ich die Schulung auch für mich sinnvoll. Wenn ich mich hätte bereichern wollen, hätte ich einfach meinen Entschluss zur Kündigung nicht mitgeteilt und dann wäre die Sache gegessen. Ich hätte nicht erwartet, dass mein AG wegen 3 Tagen so ein aufheben macht... Die Unterstellungen, die mir hier teilweise entgegen gebracht werden finde ich recht fragwürdig.
23.09.2018 um 22:51 Uhr
Hallo Durian90! ...du wirst Dich schon richtig entscheiden, mach Dir nicht so einen Kopf, lass Dich nicht verunsichern und versuche @BRHamburg (Die Inkompetenz in Person!) einfach zu ignorieren - das ärgert ihn am meisten! Der gibt hier überall im Forum nur so einen Stuss von sich - ein Arbeitgeber-Vertreter per excellence! Irgendwann kommt noch raus wo er arbeitet und dann wird seine Belegschaft ihn ganz bestimmt nicht mehr wählen.
Pjöööng hat das Ganze nochmal gut zusammengefasst. Triff Dich morgen nochmal mit deinem BRV und prüft die Rechtmäßigkeit des betreffenden Beschlusses. Wenn ihr das gemacht habt, schreibt eurem GF, dass ihr die Rechtmäßigkeit des Beschlusses geprüft habt und die Schulung nach wie vor für erforderlich haltet. IMMERHIN bist du noch 4 Monate BRM. Sollte weiterhin der Meinung sein, dass er im Recht ist soll er versuchen beim ArbG zu klagen. Euer Gremium behält sich dann vor ebenfalls vor dem ArbG Klage wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit ($78 oder eventl. $119 BetrVG) einzureichen. Das würde ich ihm persönlich auch so schreiben.
23.09.2018 um 22:58 Uhr
Durian90, ie heißt es so schön "Man weiß ja von wem es kommt...", genau so sollte man hier die Vorwürfe auch nehmen. Nach meiner Beobachtung ist von den Schulungen gerade bei "BRHamburg" nur sehr wenig hängen geblieben. Insofern kan ich schon verstehen dass bei ihm die Erinnerungen an Essen und Übernachtung überwiegen.
Wie gesagt: Ich sehe das nicht als Konflikt zwischen Dir und dem Arbeitgeber, sondern als einen Konflikt des Arbeitgebers mit dem Gremium.
Formal ist folgendes zu beachten:
- Du hast noch gar nicht gekündigt!
- Schulungen stehen immer dann zu wenn die dort zu erwerbenden Kenntnisse voraussichtlich noch benötigt werden. Bei Grundlagenschulungen ist die nach Ansicht des BAG fast immer der Fall.
Möglicherweise würde ich über meinen Standpunkt erst ncheinmal nachdenken wenn der Arbeitgeber angeregt oder gebeten hätte, würde aber auch denn zu keinem anderen Ergebnis kommen. Da der Arbeitgeber hieraber seine rechtlichen Kompetenzen gegenüber dem BR und BRM erheblich überschreitet gehört auf diesen groben Klotz ein grober Keil, sonst kriegt der BR den Du verlässt kein Bein mehr auf den Boden.
23.09.2018 um 23:05 Uhr
Vielen Dank an SchulzA und Pjöööng, das beruhigt mich doch sehr... ich werde den Beschluss mit dem BRV prüfen und dann zur Schulung gehen.
24.09.2018 um 00:16 Uhr
Pjöööng ich schätze deine Kompetenz sehr. Aber wie kommst du bitte darauf mir meine Kompetenz abzusprechen? Ich habe es eindeutig als meine persönliche Meinung gekennzeichnet und sogar gesagt, dass wohl ein rechtlicher Anspruch besteht. Dann einen solchen Spruch hier rauszuhauen ist …….
24.09.2018 um 10:16 Uhr
hmm, mehrere nicks finde ich jetzt aber auch fragwürdig...
24.09.2018 um 13:33 Uhr
Wie bitte?
24.09.2018 um 22:24 Uhr
@ Durian90. Vor rund 8 Jahren wollte ich per Kündigung das Unternehmen verlassen in dem ich tätig war. Einst hatte ich dort den örtlichen BR und den deutschlandweiten KBR, dessen Stelli ich war, mit ins leben berufen. Bei meinem Entschluss das Unternehmen zu verlassen hatte ich noch eine genehmigte BR, so wie eine KBR Schulung offen stehen. In Kündigungsgesprächen nach 9,5jähriger Betriebszugehörigkeit einigten wir uns. Ich verzichtete auf die Schulungen (zu Gunsten meines Nachrückers). Ich bekam dafür ein ruhendes Arbeitsverhältnis für 12 Monate. Erst nach diesem Zeitpunkt würde ich nicht mehr im Unternehmen angestellt sein. Dies hieß für mich zudem noch ich bekam die 10jährige Betriebszugehörigkeitsprämie. Alles etwas ungewöhnlich, aber irgendwo wollte niemand verstehen das ich meinen fast unkündbaren Job aufgebe und in den Osten ziehe; selbst meine Chef´s auf allen Etagen nicht. Und wir waren ein geiler und auch teilweise strenger BR und KBR.
Wenn den Ansatzweise bei euch so wäre, würde ich sagenfolge Antwort 1 von Kratzbürste.
Fehlt dieses Salz aber zwischen den Fingern wenn man sie aneinander reibt, folgt dem Rat von Pjöööng.
Denke immer daran; Eine Hand wäscht die Andere...…...und beide Hände waschen das Gesicht.
In dem Sinne versucht Weise aber auch Richtungsweisend zu entscheiden.
Und am Rande an den Alteingesessenen hier, verkneift euch bissige Kommentare...lach. Hin und wieder lebe ich noch...…..nur eben friedlicher!!!!
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