Erstellt am 22.09.2018 um 15:06 Uhr von kratzbürste
Ich würde an deiner Stelle verzichten und vorschlagen, dass an deiner Stelle ein Ersatzmitglied teilnimmt - es rückt ja nach.
Erstellt am 22.09.2018 um 15:17 Uhr von Durian90
Danke für die erste Antwort; dazu habe ich Informationen vergessen: Leider hat niemand der Ersatzmitglieder Zeit. Eine Stornierung (die ich auch vorgeschlagen habe) war leider nicht mehr möglich.
Erstellt am 22.09.2018 um 15:26 Uhr von hansimglueck
Dann hast du bei dem verkehrten Seminaranbieter gebucht. Zumindest eine Verschiebung des Termins sollte möglich sein.
Erstellt am 22.09.2018 um 19:37 Uhr von Durian90
Könnte ja sagen ich habe nicht gebucht, das hat mein Vorsitzender übernommen, ändert aber natürlich wenig für mich an der Situation :)
Erstellt am 22.09.2018 um 21:54 Uhr von SchulzA
Die wichtigste Frage die beantwortet werden muss: ist euer Beschluss Dich auf diese Fortbildung (BR I) zu schicken, rechtssicher zustande gekommen? Rechtzeitige Einladung der "richtigen" BRM und E-BRM unter Nennung der TOP und das ganze dann auch noch ordentlich protokolliert?! Dann würde ich fahren und den Arbeitgeber danach auslachen, falls er Dich dann wirklich vor das Arbeitsgericht bringen will, wegen arbeitsvertragsrechtlichen Verfehlungen. Meiner Meinung nach alles nur Drohgebärden. Und mit der Nennung des BAG-Urteils hast du ja schon mal gezeigt, dass du eigentlich keine Angst hanen musst.
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder eine private (Arbeits-)Rechtsschutz wären von Vorteil, falls der AG doch seine Drohung wahr macht. Aber selbst dann hast du wie gesagt sehr gute Karten, da höchstinstanzlich am BAG ein Urteil zu diesem Thema gesprochen wurde.
DO IT und werde zur Heldin für deine Kollegen und Betriebsratskollegen!
✊?
Wenn du wirklich in 4 Monaten das Unternehmen verlassen willst, dann hast du doch sowieso nichts zu verlieren, wenn dein AG (rechtswidirig) versuchen sollte Dir als BRM (Kündigungsschutz) fristlos vorher zu kündigen! Die Abfindung und 4 Monate frei würde ich mitnehmen. Schadenersatzansprüche? ...weil du deinen Rechten und Pflichten als BRM nachgehst? Alles nur Einschüchterung(sversuche)!
Erstellt am 23.09.2018 um 11:54 Uhr von BRHamburg
Sorry aber was soll es bringen hier ein Krieg anzufangen. Die Konsequenz müssen dein Kollegen tragen. Und alles nur damit du sagen kannst: Ich hab es dem AG gezeigt! Sorry aber so ein Verhalten ist armselig. Verzichte auf die drei Tage Urlaub auf Kosten der Mitarbeiter.
Erstellt am 23.09.2018 um 12:08 Uhr von Durian90
@BR Hamburg: ich habe meine Dienste sorgfältig geplant um meinen Kollegen so viel Mehrarbeit wie möglich zu ersparen. Ich finde es eher fragwürdig, dass mein AG so ein aufheben darum macht. Mit meinen BRKollegen habe ich mich auch abgestimmt und habe Zuspruch erfahren. Und es handelt sich nicht um Urlaub sondern um eine Schulung, die ich zumindest in meiner restlichen Zeit noch nutzen kann!
Erstellt am 23.09.2018 um 16:51 Uhr von BRHamburg
Ich bleib bei meiner Meinung, das dein Verhalten hier mehr als fragwürdig ist.
Erstellt am 23.09.2018 um 18:09 Uhr von ganther
rein rechtlich besteht wahrscheinlich sogar ein Freistellungsanspruch, aber ernsthaft: was soll Dir das noch bringen und es sieht schon sehr nach Lustreise aus.... aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung
Erstellt am 23.09.2018 um 18:18 Uhr von SchulzA
@BRHamburg Du bist ja ein seltsamer Arbeitnehmer-Vertreter?!
Wer fängt den hier, wenn du es so bezeichnen möchtest, den "Krieg" an und ist der "Aggressor"??? Doch wohl eindeutig der AG! - der einem BRM die per Beschluss nach $37(6) genehmigte Fortbildung ganz plötzlich verweigert.
Ja, du hast auch Recht die Konsequenzen müssen die (BR-)Kollegen tragen. Jetzt hier einzuknicken bedeutet, dass der AG dies auch zukünftig auf diese Art wird regeln wollen. Dem muss man sofort Einhalt gebieten und seine Rechte durchsetzen.
Der einzige Armseelige bist Du - wenn du Betriebsratsfortbildungen als Urlaub begreifst?! Du solltest nicht von Dir auf Andere schließen! Andere nehmen ihr Ehrenamt als Betriebsratsmitglied vielleicht einfach ernster als Du!
Erstellt am 23.09.2018 um 19:34 Uhr von Durian90
Danke für die Antworten, ich werde mich morgen nochmal absichern und dann entscheiden.
Erstellt am 23.09.2018 um 19:35 Uhr von Pjöööng
OMG! Was bezeichnet sich denn hier alles als Betriebsratsmitglied?
Nun mal ehrlich: Durch die Einleitung "wie schon besprochen verbiete ich Ihnen ausdrücklich die Teilnahme an der BR-Fortbildung." hat der Arbeitgeber die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR aufgekündigt! Das verdient eine klare Antwort und zwar nicht von dem betroffenen BRM sondern vom Gremium, also vom Vorsitzenden!
Wenn dann hier sogenannte Betriebsratsmitglieder von "armselig", "fragwürdig" und "Lustreise" sprechen, dann spricht das nicht unbedingt für deren Kompetenz!
So eine Kriegserklärung darf kein Betriebsrat hinnehmen!
Erstellt am 23.09.2018 um 20:08 Uhr von BRHamburg
Fragwürdig finde ich das Verhalten, weil auf der einen Seite " aus betrieblichen Gründen " an einer gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltung von BR und AG ( Monatsgespräch) nicht teilgenommen wird. Aber wenn es darum geht mal schön im Hotel zuessen und zu übernachten werden schnell Urteile vom BAG rausgesucht. Und ich bleibe bei meinr Einschätzung, das die Teilnahme rechtlich in Ordnung sein mag, aber man trotzdem darauf verzichten sollte. Und das ganze Theater wäre überhaupt nicht entstanden, wenn mit der Entscheidung das Unternehmen zu verlassen auch der Verzicht auf das Seminar ein her gegangen wäre.
Erstellt am 23.09.2018 um 20:30 Uhr von Durian90
Am Monatsgespräch habe ich auf Druck meinen direkt Leitung nicht teilgenommen, da Dienste in unserem Hause nicht abgedeckt waren. Ich werde weder im Hotel übernachten noch gibt es denke ich feines Essen (die Kosten der Schulung für 3 Tage belaufen sich auf 450€). Nur zur Info, das ist mein erster Arbeitgeber ich bin 27 Jahre alt und kann nicht alles komplett abschätzen zumal ich keine rechtliche Ausbildung habe/ noch Erfahrungswissen zur BR-Arbeit... Derzeit muss ich in BR-Sitzungen häufig nachfragen stellen und bin mir in meiner Ausübung recht unsicher, insofern finde ich die Schulung auch für mich sinnvoll. Wenn ich mich hätte bereichern wollen, hätte ich einfach meinen Entschluss zur Kündigung nicht mitgeteilt und dann wäre die Sache gegessen. Ich hätte nicht erwartet, dass mein AG wegen 3 Tagen so ein aufheben macht... Die Unterstellungen, die mir hier teilweise entgegen gebracht werden finde ich recht fragwürdig.
Erstellt am 23.09.2018 um 20:51 Uhr von SchulzA
Hallo Durian90!
...du wirst Dich schon richtig entscheiden, mach Dir nicht so einen Kopf, lass Dich nicht verunsichern und versuche @BRHamburg (Die Inkompetenz in Person!) einfach zu ignorieren - das ärgert ihn am meisten! Der gibt hier überall im Forum nur so einen Stuss von sich - ein Arbeitgeber-Vertreter per excellence! Irgendwann kommt noch raus wo er arbeitet und dann wird seine Belegschaft ihn ganz bestimmt nicht mehr wählen.
Pjöööng hat das Ganze nochmal gut zusammengefasst. Triff Dich morgen nochmal mit deinem BRV und prüft die Rechtmäßigkeit des betreffenden Beschlusses. Wenn ihr das gemacht habt, schreibt eurem GF, dass ihr die Rechtmäßigkeit des Beschlusses geprüft habt und die Schulung nach wie vor für erforderlich haltet. IMMERHIN bist du noch 4 Monate BRM. Sollte weiterhin der Meinung sein, dass er im Recht ist soll er versuchen beim ArbG zu klagen. Euer Gremium behält sich dann vor ebenfalls vor dem ArbG Klage wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit ($78 oder eventl. $119 BetrVG) einzureichen. Das würde ich ihm persönlich auch so schreiben.
Erstellt am 23.09.2018 um 20:58 Uhr von Pjöööng
Durian90, ie heißt es so schön "Man weiß ja von wem es kommt...", genau so sollte man hier die Vorwürfe auch nehmen. Nach meiner Beobachtung ist von den Schulungen gerade bei "BRHamburg" nur sehr wenig hängen geblieben. Insofern kan ich schon verstehen dass bei ihm die Erinnerungen an Essen und Übernachtung überwiegen.
Wie gesagt: Ich sehe das nicht als Konflikt zwischen Dir und dem Arbeitgeber, sondern als einen Konflikt des Arbeitgebers mit dem Gremium.
Formal ist folgendes zu beachten:
- Du hast noch gar nicht gekündigt!
- Schulungen stehen immer dann zu wenn die dort zu erwerbenden Kenntnisse voraussichtlich noch benötigt werden. Bei Grundlagenschulungen ist die nach Ansicht des BAG fast immer der Fall.
Möglicherweise würde ich über meinen Standpunkt erst ncheinmal nachdenken wenn der Arbeitgeber angeregt oder gebeten hätte, würde aber auch denn zu keinem anderen Ergebnis kommen. Da der Arbeitgeber hieraber seine rechtlichen Kompetenzen gegenüber dem BR und BRM erheblich überschreitet gehört auf diesen groben Klotz ein grober Keil, sonst kriegt der BR den Du verlässt kein Bein mehr auf den Boden.
Erstellt am 23.09.2018 um 21:05 Uhr von Durian90
Vielen Dank an SchulzA und Pjöööng, das beruhigt mich doch sehr... ich werde den Beschluss mit dem BRV prüfen und dann zur Schulung gehen.
Erstellt am 23.09.2018 um 22:16 Uhr von ganther
Pjöööng ich schätze deine Kompetenz sehr. Aber wie kommst du bitte darauf mir meine Kompetenz abzusprechen? Ich habe es eindeutig als meine persönliche Meinung gekennzeichnet und sogar gesagt, dass wohl ein rechtlicher Anspruch besteht. Dann einen solchen Spruch hier rauszuhauen ist …….
Erstellt am 24.09.2018 um 08:16 Uhr von rtjum
hmm, mehrere nicks finde ich jetzt aber auch fragwürdig...
Erstellt am 24.09.2018 um 11:33 Uhr von ganther
Erstellt am 24.09.2018 um 20:24 Uhr von DummerHund
@ Durian90.
Vor rund 8 Jahren wollte ich per Kündigung das Unternehmen verlassen in dem ich tätig war. Einst hatte ich dort den örtlichen BR und den deutschlandweiten KBR, dessen Stelli ich war, mit ins leben berufen. Bei meinem Entschluss das Unternehmen zu verlassen hatte ich noch eine genehmigte BR, so wie eine KBR Schulung offen stehen. In Kündigungsgesprächen nach 9,5jähriger Betriebszugehörigkeit einigten wir uns. Ich verzichtete auf die Schulungen (zu Gunsten meines Nachrückers). Ich bekam dafür ein ruhendes Arbeitsverhältnis für 12 Monate. Erst nach diesem Zeitpunkt würde ich nicht mehr im Unternehmen angestellt sein. Dies hieß für mich zudem noch ich bekam die 10jährige Betriebszugehörigkeitsprämie. Alles etwas ungewöhnlich, aber irgendwo wollte niemand verstehen das ich meinen fast unkündbaren Job aufgebe und in den Osten ziehe; selbst meine Chef´s auf allen Etagen nicht. Und wir waren ein geiler und auch teilweise strenger BR und KBR.
Wenn den Ansatzweise bei euch so wäre, würde ich sagenfolge Antwort 1 von Kratzbürste.
Fehlt dieses Salz aber zwischen den Fingern wenn man sie aneinander reibt, folgt dem Rat von Pjöööng.
Denke immer daran; Eine Hand wäscht die Andere...…...und beide Hände waschen das Gesicht.
In dem Sinne versucht Weise aber auch Richtungsweisend zu entscheiden.
Und am Rande an den Alteingesessenen hier, verkneift euch bissige Kommentare...lach. Hin und wieder lebe ich noch...…..nur eben friedlicher!!!!