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"Verbotene" Schulung - darf der Arbeitgeber die Rhetorikschulung einfach so ablehnen?

S
Schwabennase
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Gemeinde, ich wollte als Betriebsrat (nicht freigestellt) ein zweistufiges Rethorikseminar für Betriebsräte besuchen (arbeite in einem börsennotierten Unternehmen mit ca. 6.000 MA). Der Arbeitgeber hat es abgelehnt mit der Begründung, solch eine Schulung wäre nur für Freigestellte BR zzu besuchen. Das an sich könnte man ja auch schon disskutieren. Aber meine Frage an dieser Stelle ist, ob der AG da nicht einen Formfehler gemacht hat. Muss er nicht die Schlichtungsstelle anrufen? Oder darf er die Schulung einfach so ablehnen?

Danke für Eure fachmännischen Antworten

Schwabennase

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Community-Antworten (4)

W
w-j-l

11.06.2008 um 15:11 Uhr

WEnn der BR beschlossen hat, kann der AG nur die die Berücksichtigung betrieblicher ERfordernisse bei der zeitlichen Lage von einer Einigungsstelle beschließen lassen.

Die Frage für Dich ist dann eher, ist es ein erforderliches Seminar oder "nur" ein "geeignetes".

Wenn es nur "geeignet ist (§ 37 (7), dann trägst Du die Kosten selbst.

A
Angi1

11.06.2008 um 15:24 Uhr

Hallo Schwabennase,

im Fitting zu § 37 BetrVG RN 243 gefunden: "Der AG kann, falls er die betriebliche Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt hält, zur Klärung dieser Frage die Einigungsstelle gem. § 76 Abs. 5 anrufen. Die Einigungsstelle hat nur über die Frage der Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit zu entscheiden. Spricht sich der AG gegen die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an einer Bildungsveranstaltung aus, weil nach seiner Ansicht die Veranstaltung keine für die BR Arbeit erforderlichen Kenntnisse vermittel, so obliegt die Entscheidung dieser Frage dem Arbeitsgericht nach § 2 a ArbGG."

MfG Angi1

K
Kölner

11.06.2008 um 15:53 Uhr

@Schwabennase ...wobei der Seminaranbieter ziemlich mit Zitronen gehandelt haben könnte bei einem Rhetorikseminar! "Gesprächs- und Verhandlungsführung" ist unstrittig!

P
Petrus

11.06.2008 um 17:48 Uhr

In der Regel findet man beim Anbieter einen Text, für wen das Seminar notwendig iSd §37(6) BetrVG ist ("geeignet" ist es idR für alle BRM). Da kann man z.B. bei Rhetorik I (WAF) lesen: "Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedene Redesituationen zu bewältigen haben. Vor allem Betriebsratsmitglieder, Ausschussvorsitzende und ihre Stellvertreter sowie freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen zu unterschiedlichen Anlässen Reden halten oder frei sprechen können." Bei anderen Anbietern steht da meist was ähnliches.

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