Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Datenschutz bezüglich dem
"Allgemeinen Gleichbehandlungs Gesetz" (AGG) gemacht?

Muss zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte bei seinen Analysen auf
was bestimmtes Achten?

Das Thema ist ja noch recht frisch, aber vieleicht hat ja jemand das
schon bearbeitet.

Viele Grüsse