Taschenkontrollen - Hat jemand Erfahrung mit solch einer BV?
Hallo ihr dadraußen, unsere GL möchte eine Betriebsvereinbarung abschließen,in der unteranderem auch Taschenkontrollen geregelt werden sollen. Hat jemand Erfahrung mit solch einer BV? Wie groß ist die Möglichkeit, dass bei einem Einigungsstellenverfahren zu ungunsten der Mitarbeiter entschieden wird? Danke und schönes Wochenende.
Community-Antworten (8)
05.09.2008 um 14:30 Uhr
Hallo, bei freiwilligen BV´s kann man nicht die Einigungsstelle anrufen, geht nur bei allem nach §87. Die GL will was von Euch, also könnt ihr die Regel bestimmen.
Seit Stark!!!!!!!!!!!!!!!
05.09.2008 um 14:40 Uhr
Hallo Krümel,
Du hast recht, dass freiwillige BV's nicht über die Einigungsstelle entschieden werden. Taschenkontrollen betreffen doch aber die Ordnung des Betriebs und kann man die nicht erzwingbar regeln?
05.09.2008 um 14:43 Uhr
@Ahnungslos
Nach meiner Ansicht ist das Taschenkontrollen nicht erlaubt, weil es sich der Persönlichkeitsrecht der MA verletzt. Es liegt eine Verdacht vor, kann der GL und BR mit der Einverständnis der MA kontrollieren sonst muss die Polizei holen.
Bombay
05.09.2008 um 14:44 Uhr
@Krümel, knapp daneben....
@Ahnungslos, da Taschenkontrollen unter § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen, seit ihr in der Mitbestimmung... ...."bei einem Einigungsstellenverfahren zu ungunsten der Mitarbeiter entschieden wird"...ähm...geht es auch ein wenig konkreter?
liesmal hier... http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.html
05.09.2008 um 14:54 Uhr
Hallo Pirat,
ich kenne die Seite, aber im BetrVG (DKK) steht, dass im Streitfall die Einigungsstelle angerufen werden kann. Mit "..zu ungunsten der Mitarbeiter" meinte ich folgendes; wenn entschieden wird, dass Taschenkontrollen gemacht werden dürfen, gibt es für manch einen die Möglichkeit jemanden loszuwerden. Deshalb frage ich nach Erfahrungen mit diesem Thema, um diese Sache geschickt lösen zu können.
05.09.2008 um 15:09 Uhr
@Ahnungslos, naja, wenn du die Seite kennst...weisst du ja was in Punkt 5. Keine Schikane steht. Dann muss das eben in der BV auch geregelt werden.
Muster gefällig?
05.09.2008 um 17:12 Uhr
ahoi pirat,
hey... der link ist gut. da blickt mir doch glatt der hans gottlob rühle entgegen... witziger kompetenter mann. hatte schon seminare bei ihm... er sieht manchmal ein wenig aus wie harold loyd, dieser stummfilmstar...
http://stompinalex.lima-city.de/galerie/faces/pages/faces%2049.htm
da hatte ich ihn in dresden mit steinernem doppelgänger :)
http://stompinalex.lima-city.de/galerie/cities/dresden/city/pages/IMG_2805.htm
05.09.2008 um 18:32 Uhr
Ahoi packer, he du "Matrose wider Willen", lebst du immer noch "Von der Hand in den Mund"? Befindest du dich noch immer im "Höhenrausch"? "Jetzt oder nie""Nur nicht schwach werden", dann bleibst du auch weiterhin.."Großmutters Liebling"! ^^
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