Erstellt am 20.02.2008 um 09:44 Uhr von Frank B
Betriebsübergang nach §613a BGB?
Es gibt genügend Lektüre zu diesem Thema, lies dir erstmal den §en richtig durch!
Erstellt am 20.02.2008 um 09:46 Uhr von Angi1
Hallo Dummdopp,
auch dies steht im § 613a BGB unter Satz 3. Dies kann passieren, wenn die Rechte und Pflichten des neue Inhaber durch Rechtnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 20.02.2008 um 14:21 Uhr von Alexander
Hallo Dummdopp,
um deine Frage beantworten zu können ist es hilfreich einige Information zu bekommen.
1. besteht ein Betriebsrat ?
2. besteht eine Tarifbingung ?
3. ist der jetzige Arbeitgeber in einen AG-Verband ?
oder werden die arbeitsvertraglichen Angelegenheiten nur im Arbeitsvertrag erwähnt?
Sofern dein jetziger AG keine Tarifbindung besitzt, kannst du dir das lesen des § 613 a BGB ersparen:(
Wie sieht es mit einer Gewerkschaft aus?
Erstellt am 20.02.2008 um 15:19 Uhr von Dummdopp
Muss ich mich heute abend erst erkundigen,stecke da nicht so drinnen.Melde mich damit morgen nochmal.