Nach gegensätzlichen Meinungsäußerungen zum Thema AGG nun hier die Aussage der RA Hildegard Reppelmund, DIHK - Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht (reppelmund.hildegard@berlin.dihk.de):
"Alle Mitarbeiter, Betriebsrat und vor allem die Führungs- und Personalverantwortlichen im Unternehmen sind entsprechend zu informieren und mit Nachweis zu schulen. Die Art der Schulung hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Bei kleineren Unternehmen kann sie im Rahmen der Betriebsversammlung durchgeführt werden."
Mich würde interessieren, ob eine derartige nachweispflichtige Schulung zum AGG in anderen Unternehmen schon durchgeführt wurde.