Erstellt am 12.09.2006 um 09:10 Uhr von br-hannover
Moin, moin Prinzessin,
Ihr habe zwei möglichkeiten, entweder euer Chef erklärt es euch so, das Ihr ALLE versteht was er wirklich meint, oder er kommt euch mit ner Menge Fachcinesisch, dann bedankt Ihr euch für das nette Gespräch und teilt Ihm mit das Ihr euch durch Beschluss des BR einen Externen Sachverständigen holt. Dann kann er seinen Vortrag noch mal machen. Last euch nur nicht Zeitlich unter Druck setzen. Den auch ein Externen muss sich erstmal in die Materie einlesen. Viel Glück
Erstellt am 12.09.2006 um 09:14 Uhr von Fayence
Prinzessin,
vertust Du Dich da nicht? Meinst Du wirklich LOI oder nicht eher ROI (Return of Investment)?
P.S.
Sorry, hatte die bevorstehende Betriebsübernahme vergessen! LOI wird wohl stimmen! ;-))
Erstellt am 12.09.2006 um 09:37 Uhr von Prinzessin
Erstellt am 12.09.2006 um 09:44 Uhr von Kölner
@Prinzessin
Rechtlich gesehen hat der "letter of intent" kaum Bedeutung: Er ist nicht nicht beklagbar!
Der "LoI" wird als Absichtserklärung sehr gerne genommen, um irgendetwas "Zwischenbetriebliches" zu verdeutlichen. Er ist in der Regel ein politisches Instrument der GL's um eine Willenserklärung zwischen zwei Vertragspartnern zu verdeutlichen.
Für einen WA könnte allerdings die im LoI angegebene Zeitschiene sein ("due dilligence"), die (wenn nicht bekannt) benannten Vertragspartner, die angegebenen Gründe für ein Nichtzustandekommen der Transaktion und die Vorbehalte sein.
Ich hoffe es reicht Dir erst einmal. Aber wenn Du schon nach LoI fragst, dann frage ich nach einer Schulung des WA...schon etwas gebucht?
Erstellt am 12.09.2006 um 09:50 Uhr von Prinzessin
Hallo Kölner!
Schulung ist bereits bei der WAF gebucht! Danke für die Info!
LG
Prinzessin