Erstellt am 07.02.2008 um 08:17 Uhr von HF
Das ist nicht ganz einfach, schau dir mal die § 118 an.
Karitative Zielsetzung
darunter fallen auch WfbM's iSv § 136 SGB IX
(BAG 7.4.81, 31.1.84 AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG)
ihr habt da nur die Möglichkeit es über das Gericht klären zu lassen, ob ihr wirklich ein Tendenzträger seid und karitative Zielstellungen habt.
Erstellt am 07.02.2008 um 17:39 Uhr von Kölner
@HF, all
In diesem Zusammenhang:
Kennt eigentlich irgendjemand diese mögliche (europäische) Entscheidung die im DKK, 10.+11.Auflage immer wieder erwähnt wird? Hat da jemand etwas zu gelesen oder gefunden?