Erstellt am 07.02.2012 um 21:00 Uhr von Borkas
Da muss man Seminare besuchen. Andres geht es nicht
Erstellt am 07.02.2012 um 21:25 Uhr von Carolin
Hallo Borkas,
okay, aber können wir jetzt auf die Schnelle was auf die Beine stellen? Keine Tips? Seminare sind so unspezifisch. Wir bräuchten Hilfe mit unseren Zahlen!
Erstellt am 07.02.2012 um 21:31 Uhr von Borkas
Ich kann mir schon vorstellen daß die WAF auch Experten hat.
Erstellt am 08.02.2012 um 07:22 Uhr von Emmelmann
Die Frage die sich erst mal stellt: Habt ihr jemanden in eurem BR der kompetent genug ist mit den Zahlen umzugehen? Weiß jemand von Euch was ein Cash-Flow ist, was das Wort Eigenkapital bedeutet und so weiter?
Erstellt am 08.02.2012 um 07:57 Uhr von Lernender
Warum lasst ihr euch nicht von Kollegen aus dem Betrieb helfen. Damit meine ich sachkundige Kollegen. Auch ein sachverständiger kommt in Frage.
Erstellt am 08.02.2012 um 08:51 Uhr von rkoch
Wen habt ihr denn überhaupt in den WA berufen? Beachte §107 (1) BetrVG:
Im WA muß nur mindestens EIN BRM sitzen, ansonsten können ALLE AN des Unternehmens in den WA berufen werden, selbst die LEITENDEN Angestellten.
Dazu kommt noch das der BR die Mitglieder nach einem Grundsatz auswählen muß: Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen.
Es ist also mehr als zweckmäßig in den WA eben solche AN zu berufen, die aufgrund ihrer Aufgaben im Unternehmen das Verständnis für diese Zahlen mitbringen! z.B. gut geeignet i.d.R. Mitarbeiter aus z.B. Vertrieb, Lohnbuchhaltung, Controlling, etc. am besten solche mit einem entsprechenden Abschluß.
Als Mitglieder des WA müssen diese dann die Zahlen für den BR aufschlüsseln. DAS ist der Job des WA. Wenn der WA z.B. nur aus BRM besteht ist das witzlos, dann könnte gleich nur der BR informiert werden. §107 ist eben genau so gefasst, damit der BR sich ein derart unterstützendes Gremium schaffen kann!
Falls ihr den Fehler gemacht habt nur BRM zu berufen bleiben Euch nur vier Möglichkeiten:
- Den WA abberufen und mit entsprechenden Mitgliedern neu berufen
- Die BRM extensiv auf Schulungen schicken
- Beim AG die AN anfordern die eigentlich in den WA gehören (als Sachverständige)
- Externen Sachverstand anfordern
Bei den beiden letzten Möglichkeiten kann sich der AG aber eigentlich querstellen, da Möglichkeit 1 eigentlich die erste Wahl ist.
Erstellt am 08.02.2012 um 09:41 Uhr von gironimo
In der Tat sollte der WA auch fachkundige Mitglieder haben, die Wissen wie man Zahlen zu lesen und zu interprätieren hat - aber das allein ist es ja nicht. Diese Wissen nämlich meist nicht, was für die BR-Arbeit wichtig ist. Daher auch das "mindestens eine" BR-Mitglied.
Da muss man sich erst einmal zurechtfinden. Darum helfen Seminare immer gut weiter. Wir haben früher einmal ein Inhouseseminar zum Thema WAS gemacht. Das war sehr hilfreich. Auch findet man im Internet "Fragenkataloge" für den WAS. Diese sind dann natürlich noch zu überarbeiten und auf die betrieblichen Bedürfnisse abzustimmen.
Erstellt am 08.02.2012 um 13:18 Uhr von DrHouse
Sachverständige aus dem Betrieb(Personaler; Lohnbuchhaltung usw.) sind so ein Ding. Im Gesetz liest sich alles gut und schön, aber die Realität sieht anders aus. Oft haben diese "Sachverständigen" Angst entsprechende Fakten und Zahlen zu nennen und fürchten anschließend den AG. Dieser kann fast immer einschätzen, von wem die Informationen kommen. Sachverständige geniesen auch nicht den Schutz wie ein BR-Mitglied. Bei uns haben sich die MA, die wirklich eine Ahnung hatten, gegen eine Mitarbeit als Sachverständiger ausgesprochen.
Die bessere Alternative wäre wirklich die Teilnahme des entsendeten BR-Mitgliedes an einem Spezialseminar"Wirtschaftsausschuss" und zwar möglichst schnell. Erforderlichkeit ist gegeben.
MfG Dr.House
Erstellt am 08.02.2012 um 15:29 Uhr von Niemand
Die Gewerkschaften haben mitunter auch Leute die sich mit solchen Zahlen sehr gut auskennen und diese erläutern können. Da man ja zu jeder BR Sizung auch einen Vertreter der im Unternehmen vetretenen Gewerkschaften einladen kann, fragt doch hier mal nach einem Experten, der euch in der nächsten Sizung die Daten erklärt.
Erstellt am 08.02.2012 um 22:07 Uhr von peanuts
"In der Tat sollte der WA auch fachkundige Mitglieder haben, die Wissen wie man Zahlen zu lesen und zu interprätieren hat - aber das allein ist es ja nicht. "
Liest man den § 107 Abs.1 BetrVG sollte ein WA NUR aus fachkundigen Mitgliedern bestehen
...
"Da man ja zu jeder BR Sizung auch einen Vertreter der im Unternehmen vetretenen Gewerkschaften einladen kann,..."
FALSCH!
Erstellt am 09.02.2012 um 08:45 Uhr von rkoch
> Oft haben diese "Sachverständigens" Angst entsprechende Fakten und Zahlen zu nennen
> und fürchten anschließend den AG.s
DAVON war gar nicht die Rede! Die sachkundigen MA im WA sollen keine Zahlen nennen, das ist nicht ihr Job im WA. Die Zahlen nennt der AG! die sachkundigen MA sollen den BR im WA unterstützen die genannten Zahlen zu verstehen! Insofern braucht keiner der sachkundigen MA im WA auch keinerlei Ängste dieser Art zu haben, und das kann man denen auch sagen, falls sie solche Bedenken hegen.
> Darum helfen Seminare immer gut weiter.
Das streite ich in keinster Weise ab. Selbst für die sachkundigen AN im WA entsteht dieser Schulungsanspruch und den sollten diese auch Nutzen, damit sie auch verstehen lernen WAS für den BR aus welchem Grund wichtig ist. Aber es ist eben einfacher sachkundigen AN die Denkweise eines BR beizubringen als aus einem BRM einen sachkundigen AN zu machen! Deswegen sollte auch der AG ein Interesse daran haben das sachkundige AN im WA sitzen. Sonst muss nämlich der AG selbst die Zahlen haarklein erläutern, der WA hat das Recht das zu verlangen. Je mehr eigenen Sachverstand also der WA mitbringt, um so weniger Zeit muss der AG auf den WA verwenden!