Erstellt am 04.01.2007 um 13:06 Uhr von Edelweis
Unser Betrieb ist nicht im betroffenen Gebiet und hat auch mehr MA.Allerdings kann ich DIr einen Tipp geben; bei Eurer MA-Zahl ist lt. Betr.VG die Bildung eines Wirtschaftsausschusses vorgeschrieben(§ 106 ff.)
Edelweis
Erstellt am 04.01.2007 um 13:56 Uhr von Konrad
Hallo Caty wie es scheint ist nicht der WA das Problem, sondern die Akzeptanz
des BR an sich, vermutlich neu gegründet. Was wichtig ist Basiswissen, BR Grundschulung.
Wenn Ihr ihr erst im nachhinein unterrichtet werdet, ist das nicht in Ordnung.
Einem BR steht lt BetrVG, es immer frei ein Monatsgespräch mit dem GF zu vereinbaren, am Besten hat sich bewährt, schriftlich einladen mit den Themen
die euch interessieren (Wirtschaftl. Lage, geplante Personalmaßnahmen, usw.)
Da kann der WA oder BR auch mal sagen was nach Recht und Gesetz nicht OK ist.
Erstellt am 05.01.2007 um 11:42 Uhr von cathy
@Konrad
Ja, der BR ist relativ neu: 4 von 7 Köpfen neu drin. Die drei alten Hasen wollen ihren Weichspülerkurs anscheinend weiterhin vertreten... Das heißt, es gab in den letzten 20 Jahren weder Wirtschaftsausschuss noch Monatsgespräche. Beides lehnt die GF - nach aktueller Erkenntnis - kategorisch ab, auch wenn der WA zumindest gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Terminabstimmung für gemeinsame Gespräche gestaltet sich bei uns sehr schwierig - für mich absolut unbefriedigend. Die von uns genannten Terminvorschläge passen fast immer nicht und werden verschoben, verschoben und verschoben. So gab es im letzen Jahr gerade mal 2 richtige Gespräche. Das allernötigste wurde "zwischen Tür und Angel" besprochen.
Aber sicher liegt es mit an meinen Mitstreitern - insbesondere an dem Vorsitzenden -, dass da nicht mehr geht. Ich scheitere mit vielen Ideen, die zum Teil eine Gesetzesgrundlage haben, am eigenen Betriebsrat. ...
Leider hat sich noch niemand gemeldet, der mich mal schnuppern läßt, wie in anderen Betrieben ein Wirtschaftsausschuss funktioniert, bzw. was er erreichen kann. Vielleicht meldet sich doch noch jemand?
Erstellt am 05.01.2007 um 12:17 Uhr von Mona-Lisa
@cathy,
..."wollten einen WA bilden..."
nix ist mit wollen! Ihr müsst!
..."und bei der Geschäftsführung beantragt..."
da gibt's nix zu beantragen. Ihr bildet einen WA und teilt der GL mit, wer da drin ist.
..."durch einen WA käme ein Prozess in Gang, wo der BR VORAB auf dem Laufenden gehalten wird..."
Genau darum geht es!
..."Unsere GF steht dem äußerst ablehnend gegenüber und wirft uns "Konfrontationskurs" vor..."
Hast du dir mal den § 106 Rd. 55 BetrVG Fitting angesehen? Da wird von Einigungsstelle nach § 109 BetrVG gesprochen, sollte der AG Auskünfte verweigern......
Ganz interessant ist auch z.B. der § 121!
Bin leider auch nicht in deiner Gegend....