Erstellt am 15.07.2010 um 09:24 Uhr von rkoch
Der Begriff "in der Regel" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und stellt auf die Situation ab, das zeitweilige Veränderungen im Bestand nicht berücksichtigt werden. Selbst wenn Ihr unter die 100er-Marke fallt, ist die Frage zu stellen, ob dieser Zustand von Dauer ist. Eine Reduzierung der AN-Zahl durch Folgen der Krise zählt i.d.R. nicht, sofern davon auszugehen wäre, das das Auftragsvolumen und die AN-Zahl bei Wegfall der Krisenbdingungen wieder auf über 100 AN ansteigen würde. Hier gilt es die entsprechenden Einschätzungen vom AG zu bekommen. Sagt er: Nein, egal was in Zukunft passiert, ich werde keinesfalls wieder mehr als 100 AN beschäftigen, sind es i.d.R. weniger als 100 AN. Im Zweifelsfalle könnte man die Frage Gerichtlich klären lassen, aber in diesem Fall wäre es IMHO mit Kanonen nach Spatzen geschossen, denn:
DKK:
Das BAG hat jedoch ausdrücklich betont, dass sich aus § 80 Abs. 2 sowie aus anderen Vorschriften Informationsrechte des BR auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten ergeben könnten; anders als bei § 106 sei jedoch ein Bezug zu einer konkreten Aufgabe erforderlich (BAG 5. 2. 91, a. a. O.).
Insofern kann auch der BR entsprechende wirtschaftliche Informationen einfordern, wenn diese für die Arbeit des BR erforderlich sind. Steht bei Euch ein Personalabbau (durch Wegfall der AÜG-Kräfte) an, ist diese Bedingung IMHO erfüllt.
> Gibt es irgendwo mal ein Beispiel, welche Zahlen im WA wirklich vorgelegt werden müssen.
Der §106 ist da doch recht spezifisch.. Siehe dort. Dazu kommt noch §108 (5) BetrVG, wonach auch der Jahresabschluß WA und BR erläutert werden muss.
> Bei uns wurde der WA nur durch BR-Mitglieder gebildet und ehrlich gesagt fehlt da noch einiges an Fachwissen.
Den Fehler könnt ihr Doch einfach beheben! Beruft einfach nicht-BRM mit entsprechendem wirtschaftlichen Hintergrund in den WA, z.B. wird doch irgendwer bei Euch ein BWL-Studium haben bzw. in den entsprechenden wirtschaftlichen Abteilungen (Vertrieb, Controlling, Buchhaltung) entsprechend gebildete Personen arbeiten? Beachte: Auch Leitende Angestellten (so sie nicht der Geschäftsführung angehören) können in den WA bestellt werden!
Ansonsten empfehle ich ein WA-Seminar.