Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.
Problem ist nur ich wurde nie gehört oder habe mitbestimmt zu irgendwas . Na ja man kanns ja probieren.
Ist leider nur wieder ein Akt in unserer Betriebsübernahme .
Ich gehe eh von einer Unwirksamkeit der Kündigung aus.
Frage : Wie sieht die rechtliche Seite bei so einer Behauptung aus ?
Bin eh schon Dauergast bei der Gewerkschaft würde mich aber trotzdem über Antworten freuen.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten