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Umbenennung des Unternehmens - Handlungsbedarf für den BR?

S
Schriftführerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir haben als BR eine Frage. Wie müssen wir uns verhalten bzw. welchen Handlungsbedarf haben wir, wenn uns die GL mitteilt, dass sich das Unternehmen unbenennen wird. Der Antrag zur Eintragung ins HRG ist bereits erfolgt. Wir sind eine eigenständige GmbH, sind aber dennoch ein Tochterunternehmen eines großen Konzern (AG). Einen Gesellschafterwechsel gibt es nicht. Es gibt auch keinen Geschäftsführerwechsel.

Danke wenn Ihr uns helfen könnt oder uns sagen könnt wo wir nachlesen könnten.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

14.09.2006 um 21:39 Uhr

@Schriftführerin Der BR wird seine Briefköpfe ändern müssen. ;-)

Solange keine weiteren Veränderungen eintreten (Rechtsformwechsel etc.) könnte Euch diese Umbenennung im Prinzip egal sein. Zur Sicherheit würde ich jedoch beim Handelsregister (Sitz beim zuständigen Amtsgericht) eine Kopie des aktuellen Registereintrages anfordern.

M
Mona-Lisa

15.09.2006 um 01:07 Uhr

@Kölner, die Stempel wären nicht zu vergessen.........

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