Erstellt am 21.05.2006 um 14:36 Uhr von BMW
Hallo Spatz vom Wallrafplatz
Aus welcher Branche kommt Ihr?
80 Personen (Teilzeitkräfte) einstellen kann.
Ist in Ordnung !
2.oder muß ich jede einzelne Person eine BR Sitzung einberufen werden.
Antwort: Ja
3.die Teilzeitkräfte füllen jeden Tag den sie beschäftigt sind einen neuen Arbeitsvertrag aus (TAGESARBEITSVERTRÄGE).Zulässig?
Was bringt das für einen Sinn!
MA's müssen angelernt werden (Betriebsabläufe) dann sind sie nach einem Tag wieder weg !
Es dürften doch mehr Kosten anfallen für das anlernen der Tagelöhner als das was das ganze bringen soll oder?
Gruß BMW
Erstellt am 21.05.2006 um 15:38 Uhr von spatz
Hallo BMW
Branche ist Dienstleistung Hafenarbeiter.
Also es geht nicht das ich dem Arbeitgeber Pauschal 80 Köpfe zugestehe.
Sondern muß jeden einzelnen per Beschluss mitbestimmen.
Richtig??
3.die Teilzeitkräfte füllen jeden Tag den sie beschäftigt sind einen neuen Arbeitsvertrag aus (TAGESARBEITSVERTRÄGE).Zulässig?
Was bringt das für einen Sinn!
Das hat den Sinn das er die Leute nicht fest einstellen braucht .
Manche von denen unterschreiben diese Tagesverträge über Jahre.
Erstellt am 21.05.2006 um 15:49 Uhr von Ramses II
Selbstverständlich kann der BR sein Mitbestimmungsrecht dahingehend ausüben dass er pauschal der Einstellung zustimmt.
Ob diese Befristungen allerdings einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden, da habe ich doch meine Zweifel.
Erstellt am 21.05.2006 um 16:01 Uhr von spatz
Hallo Ramses,
du sagst: einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden.
Wir haben etwa 160 Personen(mit den neuen 80 dazu) die jeden Tag so einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Und das über Jahre Augenmerk wird nur genommen ob die MA nicht die 400 euro Grenze überschreiten.
Gibt mir auch zu Denken.
Was würde passieren wenn sich die Tagesverträge auf ein festes Arbeitsverhältnis einklagen..
Erstellt am 21.05.2006 um 16:48 Uhr von Tom
Ist es nicht so das sie nach 2 Jahren, wenn sie weiterbeschäftigt werden, einen festen Arbeitsvertrag bekommen müssen??
Erstellt am 21.05.2006 um 17:53 Uhr von DocPille
Hallo,
wenn ich mir das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge so ansehe,kommen mir Zweifel ob sowas möglich ist.
Maximal 2 Jahre,aber höchstens 3 x verlängern,und wenn hier täglich ein neuer Vetrag zustande kommt?
Erstellt am 21.05.2006 um 17:56 Uhr von mumie
Das ist ja interessant! Ich war immer der Meinung, das ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens drei Mal verlängert werden kann. - Und nun lese ich hier im TzBfG §14 (2) Satz 3, das von dieser Regelung durch Tarifvertrag abgewichen werden kann.
Gibt es einen solchen Tarifvertrag? Mit welcher Gewerkschaft?
Erstellt am 21.05.2006 um 18:19 Uhr von DocPille
Wenn man sich damit beschäftigt tauchen noch mehr Fragen auf:
1.Wie alt sind die MA die eingestellt werden?(ab 52Jahre gilt dieses Befristungsgesetz nicht mehr)
2.Wie lange gibt es eure Firma
Erstellt am 21.05.2006 um 18:22 Uhr von Kölner
@BMW
Deine Äusserung "Der Spatz vom Wallrafplatz" erschliesst sich aber wirklich nur sehr eingeweihten Fernsehzuschauern oder Kölnern.
Erstellt am 21.05.2006 um 18:35 Uhr von Fayence
spatz,
mir drängt sich der Vergleich mit "Tagelöhnern" auf!
Kann es ev. sein, dass sich diese Arbeiter ihren Job tagtäglich über eine Arbeitsvermittlung holen? Weil irgendwie muss doch auch die Sozialversicherungspflicht usw. geregelt sein!
Erstellt am 21.05.2006 um 20:12 Uhr von spatz
Gibt es einen solchen Tarifvertrag? Mit welcher Gewerkschaft?
Nein nicht das ich wüsste.
Die Firma ist etwa 8 Jahre Alt und die Mitarbeiter aller Altersklassen.
@Fayence die Leute werden von unserer Einteilung angerufen wenn wir sie brauchen.
Wie gesagt alles auf 400 Euro Basis..........
Mir kommen auch langsam bedenken.
Erstellt am 21.05.2006 um 20:30 Uhr von Fayence
spatz,
da scheint bei Euch aber einiges zu stinken! Das TzBfG regelt im § 12 die Arbeit auf Abruf, aber auch dann müsste nicht täglich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Oder vertust Du Dich da einfach mit den Begrifflichkeiten?
Dass von diesen AN einfach für die Einsatztätigkeit am betreffenden Tag ein Nachweis unterschrieben wird?
Erstellt am 21.05.2006 um 20:42 Uhr von DocPille
Spatz,
ich glaube auch an den §12,ich kann mir nicht vorstellen das jeden Tag neue Arbeitsverträge unterschrieben werden.
Erstellt am 21.05.2006 um 21:07 Uhr von spatz
@Fayence,es werden jeden Tag die ein Arbeitnehmer auf 400 Euro Basis Arbeitet EIN BEFRISTETER ARBEITSVERRAG unterschrieben.
DER Arbeitsvertrag hat auf dem Kopf Tagesarbeitsvertrag.
Und wir vom BR sammeln die Tagesverträge jeden Tag ein und Sortieren sie.
Um Sicherzustellen das die Fest-angestellten in unserem Betrieb auf ihre Soll Arbeitsstunden kommen.Und die 400 Euro Kräfte nicht in die Rentenversicherungspflicht.
So ist das bei uns weil manche Tage brauchen wir 100 Personen an den anderen Tag wieder 200 und so kann die Personalabteilung aus dem vollen schöpfen.
Erstellt am 21.05.2006 um 21:25 Uhr von spatz
werde morgen wieder hier reinsehen erst mal danke an alle
Erstellt am 21.05.2006 um 21:40 Uhr von Fayence
spatz,
wollte Dich mit meiner nochmaligen Frage, ob die AN wirklich einen Tagesarbeitsvertrag unterschreiben nicht ärgern!
Erstellt am 21.05.2006 um 22:53 Uhr von Ramses II
"1.Wie alt sind die MA die eingestellt werden?(ab 52Jahre gilt dieses Befristungsgesetz nicht mehr)"
Ohje DocPille!
Wieder einmal nicht aufgepasst?
Erstellt am 22.05.2006 um 07:17 Uhr von DocPille
@RamsesII
Dann kläre mich bitte auf,möchte dazu lernen,habe heute so gute Laune,möchte ich mir nicht kaputtmachen.
Also bitte ich höre::::
Erstellt am 22.05.2006 um 07:20 Uhr von Kölner
@DocPille
Die von Dir zitierte Regelung ist in einem neueren Urteil (ich meine März diesen Jahres) von der EU gekippt worden, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst.
Erstellt am 22.05.2006 um 07:21 Uhr von Ramses II
BAG, Urt. v. 26. 4. 2006 – 7 AZR 500/04
Erstellt am 22.05.2006 um 07:23 Uhr von DocPille
@Kölner
Dankeschön
@RamsesII
Danke,aber das hätte man auch gleich schreiben können,musste aber erst wieder ein Spruch kommen.Danke