Abteilungsausgliederung - was kann der BR unternehmen?
Hallo Experten
vor ca. 4 Wochen wurde bei uns eine Abteilung ausgegliedert betroffen waren 5 MA. Heute erfuhr der BR durch Zufall dass noch eine Abteilung ausgegliedert wird. In dieser Abteilung betrifft es 2 MA und ein Azubi also 3.
Können wir einen Sozialplan erzwingen oder welche Möglichkeit haben wir. Unser GL gibt uns keine Info's. Wir sind noch ein junger BR und brauchen Hilfe.
Gruß Alexanderplatz
Community-Antworten (5)
30.04.2009 um 12:51 Uhr
Ein Sozialplan ist bei Betriebsaufspaltung erzwingbar. Denkt aber auch an einen Interessenausgleich.s. dazu §§112 und 112aBetrVG.
30.04.2009 um 12:59 Uhr
@Alexanderplatz,
° Wir sind noch ein junger BR und brauchen Hilfe. °
Solltet euch Unterstützung bei der GEW holen und eventuell einen Anwalt mit einbeziehen.
30.04.2009 um 13:22 Uhr
Hallo Alexanderplatz,
im § 112a BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ERZWINGARER SOZIALPLAN BEI PERSONALABBAU findest du Auskunft. Es kommt 1. auf ALLE Beschäftigten des Betriebes an und dann 2. wieviele in der Abteilung betroffen sind. Einen FREIWILLIGEN Sozialplan kann man immer abschließen.
Maria
30.04.2009 um 14:06 Uhr
@alexanderplatz,
Wieviele Ma hat Euer Betrieb insgesamt?
Mfg, Lohengrin
01.05.2009 um 08:16 Uhr
@ alexanderplatz ridgeback bietet die lösung: aufgrund der komplexität des vorgangs (betriebsübergang, betriebsänderung, interessenausgleich, sozialplan, nachteilsausgleich etc etc.) beschluß fassen, nach § 80 BetrVG einen sachverständigen (anwalt) hinzuzuziehen sollte die erforderliche zustimmung des AG nicht erfolgen, diese zustimmung durch das arbeitsgericht ersetzen lassen (auch dabei wird euch der anwalt helfen)
auch für erfahrene betriebsräte, die ihr ja (noch) nicht seid, ist dies kein spaziergang....
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