Erstellt am 30.04.2009 um 10:51 Uhr von pehoe
Ein Sozialplan ist bei Betriebsaufspaltung erzwingbar. Denkt aber auch an einen Interessenausgleich.s. dazu §§112 und 112aBetrVG.
Erstellt am 30.04.2009 um 10:59 Uhr von ridgeback
@Alexanderplatz,
° Wir sind noch ein junger BR und brauchen Hilfe. °
Solltet euch Unterstützung bei der GEW holen und eventuell einen Anwalt mit einbeziehen.
Erstellt am 30.04.2009 um 11:22 Uhr von Maria
Hallo Alexanderplatz,
im § 112a BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ERZWINGARER SOZIALPLAN BEI PERSONALABBAU
findest du Auskunft.
Es kommt 1. auf ALLE Beschäftigten des Betriebes an und dann
2. wieviele in der Abteilung betroffen sind.
Einen FREIWILLIGEN Sozialplan kann man immer abschließen.
Maria
Erstellt am 30.04.2009 um 12:06 Uhr von Lohengrin
@alexanderplatz,
Wieviele Ma hat Euer Betrieb insgesamt?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 01.05.2009 um 06:16 Uhr von kriegsrat
@ alexanderplatz
ridgeback bietet die lösung:
aufgrund der komplexität des vorgangs (betriebsübergang, betriebsänderung, interessenausgleich, sozialplan, nachteilsausgleich etc etc.)
beschluß fassen, nach § 80 BetrVG einen sachverständigen (anwalt) hinzuzuziehen
sollte die erforderliche zustimmung des AG nicht erfolgen, diese zustimmung durch das arbeitsgericht ersetzen lassen (auch dabei wird euch der anwalt helfen)
auch für erfahrene betriebsräte, die ihr ja (noch) nicht seid, ist dies kein spaziergang....