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Abteilungsausgliederung - was kann der BR unternehmen?

A
Alexanderplatz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten

vor ca. 4 Wochen wurde bei uns eine Abteilung ausgegliedert betroffen waren 5 MA. Heute erfuhr der BR durch Zufall dass noch eine Abteilung ausgegliedert wird. In dieser Abteilung betrifft es 2 MA und ein Azubi also 3.

Können wir einen Sozialplan erzwingen oder welche Möglichkeit haben wir. Unser GL gibt uns keine Info's. Wir sind noch ein junger BR und brauchen Hilfe.

Gruß Alexanderplatz

8.63705

Community-Antworten (5)

P
pehoe

30.04.2009 um 12:51 Uhr

Ein Sozialplan ist bei Betriebsaufspaltung erzwingbar. Denkt aber auch an einen Interessenausgleich.s. dazu §§112 und 112aBetrVG.

R
ridgeback

30.04.2009 um 12:59 Uhr

@Alexanderplatz,

° Wir sind noch ein junger BR und brauchen Hilfe. °

Solltet euch Unterstützung bei der GEW holen und eventuell einen Anwalt mit einbeziehen.

M
Maria

30.04.2009 um 13:22 Uhr

Hallo Alexanderplatz,

im § 112a BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ERZWINGARER SOZIALPLAN BEI PERSONALABBAU findest du Auskunft. Es kommt 1. auf ALLE Beschäftigten des Betriebes an und dann 2. wieviele in der Abteilung betroffen sind. Einen FREIWILLIGEN Sozialplan kann man immer abschließen.

Maria

L
Lohengrin

30.04.2009 um 14:06 Uhr

@alexanderplatz,

Wieviele Ma hat Euer Betrieb insgesamt?

Mfg, Lohengrin

K
Kriegsrat

01.05.2009 um 08:16 Uhr

@ alexanderplatz ridgeback bietet die lösung: aufgrund der komplexität des vorgangs (betriebsübergang, betriebsänderung, interessenausgleich, sozialplan, nachteilsausgleich etc etc.) beschluß fassen, nach § 80 BetrVG einen sachverständigen (anwalt) hinzuzuziehen sollte die erforderliche zustimmung des AG nicht erfolgen, diese zustimmung durch das arbeitsgericht ersetzen lassen (auch dabei wird euch der anwalt helfen)

auch für erfahrene betriebsräte, die ihr ja (noch) nicht seid, ist dies kein spaziergang....

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