Erstellt am 06.03.2009 um 09:24 Uhr von pirat
@orci,
naja, ich würde sagen, indem ihr bei der GL nachfragt, wäre eine Möglichkeit...
zum Prozedere ...
Voraussetzung für einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes.
Soweit ein Insolvenzgrund vorliegt......wird ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
hier was zum Einlesen..
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/der_betriebsrat_im_insolvenzverfahren.php
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_117.php
wenn möglich, GEWerkschaft einschalten.