Erstellt am 23.03.2006 um 11:29 Uhr von pit47
Hallo Susanne,
die Befristung im Arbeitsvertrag ist kein Gesetzesverstoß, denn dem BR steht keine Inhaltskontrolle des Arbeitsvertrages zu.
Erstellt am 23.03.2006 um 11:38 Uhr von rainerzwo
Ich würde das auch so sehen, dass dies eine Einstellung ohne Zustimmung des BR ist (der BR hat ja einer anderen Sache zugestimmt).
Damit ist die Einstellung nicht nichtig und damit entsteht auch nicht ein automatischer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.
Allerdings hat nun der BR besondere Eingriffsmöglichkeiten.
Erstellt am 23.03.2006 um 11:44 Uhr von DocPille
Hallo,
ich würde hier vorsichtig vorgehen,sonst ist die Mitarbeiterin während der Probezeit wieder draussen.
Was im Arbeitsvertrag steht,hat doch der AN zu verantworten,nicht der BR
Erstellt am 23.03.2006 um 12:02 Uhr von Susanne
Ja aber was können wir als BR denn nun machen?
gruß susanne
Erstellt am 23.03.2006 um 12:06 Uhr von DocPille
Redet doch mit der Mitarbeiterin,die wird doch wissen was sie unterschrieben hat,und damit einverstanden gewesen sein.
Wenn das so ist,hat sie doch erstmal für 2 Jahre einen Job,und wer weiss was dann ist.
Und ihr könnt doch noch immer eure zustimmung zur einstellung geben.
Erstellt am 23.03.2006 um 12:14 Uhr von Susanne
Ja aber ich will mich doch nicht vom AG auf den Arm nehmen lassen. Es muss doch mit offenen Karten gespielt werden, ob es sich hier um eine befristete Stelle handelt oder nicht!?