Erstellt am 06.09.2006 um 19:57 Uhr von matze83
hallo radlerfuchs
Zuerst einmal ist zu beachten, ob euer AG aus dem AGVerband ausgetreten ist, denn AV die zuvor abgeschlossen wurden, irken nach. Nur neue AV sind dann außertariflich.
Da dass aber wohl eher nicht deine Frage war, hier Teil 2 der Antwort:
Ein Haustarifvertrag ( Firmentarifvertrag bzw. Werktarifvertrag) wird zwischen Gewerkschaft und AG geschlossen, BR nicht im Boot. Weitere Vorraussetzung ist dass die für Euch zuständige Gewerkschaft in ihrer satzung eine tarifzuständigkeit für einzelne AG vorsieht.
Im HausTV können Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Meist wird ein HausTV als AnerkennungsTV geschlossen, der sich an den FlächenTV anlegt.
Generell ist ein HausTV eine gute Möglichkeit auch AG die nicht im AGVerband zu vernünftigen Löhnen zu bewegen.
Erstellt am 07.09.2006 um 06:59 Uhr von Frank B.
Die Frage ist zu allgemein, sie sollte lauten: Wem nützt ein Haustarifvertrag?
Wenn man in der Lage ist, seine Gehaltserhöhung selber zu verhandeln und dies auch durchsetzen kann, nun gut, dann braucht man nicht unbedingt einen Tarifvertrag. Überhaupt, der Arbeitgeber wird nur "geknebelt" mit solchen Verträgen.
Erstellt am 07.09.2006 um 08:04 Uhr von Matze83
@frank b
Aber es hat sich doch allgemein bewiesen, dass ein kollektiv gültiger HausTV immer noch besser, ist aus Arbeitnehmersicht, als wie wenn jeder einzeln verhandelt. Spart dem AG ja auch Zeit und damit Geld. Zudem ist es dann wahrscheinlicher dass es ein gerechtes Lohngefüge gibt, da ansonsten der der gut verhandeln kann u.U. für die gleiche Arbeit mehr bekommt wie einer der schlecht verhandeln kann aber gleich gut arbeitet
mfg matze
Erstellt am 07.09.2006 um 08:09 Uhr von Frank B.
matze83, genau das wollte ich damit sagen!