Erstellt am 12.10.2005 um 10:59 Uhr von viktor
Bei der Gewerkschaft! Das Tarifvertragsgesetz ist zu beachten
Erstellt am 12.10.2005 um 12:38 Uhr von packer
als betriebsrat hast du da nichts mit zu tun. das regelt eine tarifkommission, die von den im betrieb organisierten kollegen/innen gewählt wird. praktischerweise ist eigentlich immer ein br mit im boot. das regelt aber alles die gewerkschaft, d.h. ein mitglied bei euch muß den zust. gewerkschaftssekretär informieren der dann alle zu einer mitgliederversammlung außerhalb der arbeit und zeit einlädt und dort wird die tarifkommission gewählt. trennt bitte eindeutig br arbeit von tarikommi arbeit. ein br darf nicht zum streik aufrufen, ein tarifler schon!
Erstellt am 12.10.2005 um 14:25 Uhr von merlin
Gemäß § 87 (1) 10 hat der BR aber trotzdem ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung ..., jedoch nur bei der Verteilung der Summe
Erstellt am 12.10.2005 um 14:30 Uhr von packer
stimmt merlin, aber auch nur, wenn das der mantel/bzw. haustarif nicht regelt. so kann der br abreden über quälitatsvariablen, gesundheitsprämien etc. regeln, aber nicht das grundgerüst als ganzes... aber da streiten sich ja die geister, wie das BAG mit einer reihe von urteilen beweist...
Erstellt am 12.10.2005 um 15:57 Uhr von merlin
Also wir haben uns damals ein Grundgerüst geklöppelt, vorher hatte man nach Nase verdient oder je nachdem,wie groß der Andrang der Arbeitslosen auf eine freie Stelle war :-)
Gruß, Merlin