Erstellt am 28.05.2014 um 08:05 Uhr von nicoline
solotele,
in der Regel wirken Tarifverträge höchstens für alle im Betrieb vorhandenen MitarbeiterInnen nach, nicht für neu eingestellte Beschäftigte. Warum fragt ihr nicht mal bei der Gewerkschaft nach?
Erstellt am 28.05.2014 um 09:47 Uhr von gironimo
Ich denke auch, dass das eine Frage ist, die die Gewerkschaft am Besten beantworten kann - sie hat ja den Haustarif mit dem AG abgeschlossen und wird daher auch Details kennen.
Erstellt am 28.05.2014 um 14:02 Uhr von paula
Rein nach der Logik des Gesetzes gilt er wohl nur für die, die zur Zeit der Wirkung beschäftigt waren
Erstellt am 28.05.2014 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Zitat (paula):
"Rein nach der Logik des Gesetzes gilt er wohl nur für die, die zur Zeit der Wirkung beschäftigt waren"
So ist es. Sollten diese aber möglicherweise eine kleine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag haben, dann kann es sein, dass die Nachwirkung nicht einmal für diese gilt.