Unser Unternehmen besteht aus 3 Betrieben.
Nun möchte ein Betriebsteil A, in Verbindung mit der Gewerkschaft, Haustarifverhandlungen aufnehmen.( Mitgliedstärke Gew. 75%)
Sind die Betriebe B und C in die Verhandlungen mit einzubeziehen oder kann Betriebsteil A für sich allein verhandeln.
Gilt dann hier, wenn es zu Lohnverbesserungen im Betrieb A kommen sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz?