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Haustarifvertrag

Z
zuckertuete
Sep 2017 bearbeitet

Unser Unternehmen besteht aus 3 Betrieben. Nun möchte ein Betriebsteil A, in Verbindung mit der Gewerkschaft, Haustarifverhandlungen aufnehmen.( Mitgliedstärke Gew. 75%) Sind die Betriebe B und C in die Verhandlungen mit einzubeziehen oder kann Betriebsteil A für sich allein verhandeln. Gilt dann hier, wenn es zu Lohnverbesserungen im Betrieb A kommen sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

14.01.2016 um 10:44 Uhr

Tarifverhandlungen sind allein Sache der Gewerkschaft und ihrer Mitglieder. Es wird eine Tarifkommission gebildet, die verhandelt.

Und da spielen ganz erheblich "Machtpotenziale" bei den Verhandlungen eine große Rolle. Für die Gewerkschaft heißt das z.B.: Habe ich genug Mitglieder im Betrieb, dass ein Streik machbar wäre...

Du solltest Dich also ggf. an die Gewerkschaft wenden.

U
Uller

14.01.2016 um 14:33 Uhr

Es kommt darauf an, was für ein Geltungsbereich im Tarifvertrag vereinbart wird. Ich arbeite auch in einer Tarifkommission. Ich persönlich würde mich nur für Betriebsteile einsetzen, die auch gewerkschaftlich organisiert sind. Gironimo hat die Begründung bereits geliefert. Außerdem ist es doch beim Gleichbehandlungsgrundsatz doch wohl etwas einseitig, wenn Nichtgewerkschaftsmitglieder sich auf Kosten ihrer Kollegen sich Tariferhöhungen erstreiten. Die Gewerkschaftsmitglieder zahlen nämlich Beiträge( 1% vom Bruttolohn) Wäre es da nicht gerecht, wenn Nichtmitglieder zumindest 1% weniger Lohn erhalten? Mal abgesehen davon steht in unseren TV im Geltungsbereich auch immer, dass dieser nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt. Was der AG daraus macht ist seine Sache. Ich persönlich habe ein Problem, wenn Nichtgewerkschafter Dinge aus Tarifverträgen für sich einfordern.

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