Hallo,

ich habe eine Frage zur unbefristeten Übernahme von JAVen.
Ich bin selber JAV in unserem Betrieb gewesen und habe also noch ein Jahr nach meiner Amtszeit einen Anspruch auf eine unbefristete Übernahme. Daraufhin habe ich innerhalb von dieser 3-Monats-Frist einen Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt, dem mein Betrieb aber nicht entsprechen konnte, da unser Stellenhaushalt so gut wie keinen mehr rein lässt. Bis zu meiner Abschlussprüfung kam da erstmal nichts von meinem Betrieb. Kurz nach meiner Abschlussprüfung wurde mir ein befristeter Vertrag vorgelegt, den ich zu unterschreiben hatte. Gleichzeitig geht aber mein Betrieb vor das Arbeitsgericht und fechtet meinen Antrag auf unbefristete Übernahme an. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt nötig ist, hier noch Klage einzureichen, da ich sozusagen meinen Anspruch auf die unbefristete Übernahme eigentlich schon aufgegeben habe (mit der Unterschrift unter dem befristeten Arbeitsvertrag). Was habe ich von dem Arbeitsgericht zu erwarten?
Oder haben die Angst, dass ich Widerspruch oder einen verspäteten Vorbehalt gegen den befristeten Arbeitsvertrag einreiche. Kann man das überhaupt?