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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsgericht trotz befristeter Übernahme JAV-Mitglied - was tun?

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werwolf030
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zur unbefristeten Übernahme von JAVen. Ich bin selber JAV in unserem Betrieb gewesen und habe also noch ein Jahr nach meiner Amtszeit einen Anspruch auf eine unbefristete Übernahme. Daraufhin habe ich innerhalb von dieser 3-Monats-Frist einen Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt, dem mein Betrieb aber nicht entsprechen konnte, da unser Stellenhaushalt so gut wie keinen mehr rein lässt. Bis zu meiner Abschlussprüfung kam da erstmal nichts von meinem Betrieb. Kurz nach meiner Abschlussprüfung wurde mir ein befristeter Vertrag vorgelegt, den ich zu unterschreiben hatte. Gleichzeitig geht aber mein Betrieb vor das Arbeitsgericht und fechtet meinen Antrag auf unbefristete Übernahme an. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt nötig ist, hier noch Klage einzureichen, da ich sozusagen meinen Anspruch auf die unbefristete Übernahme eigentlich schon aufgegeben habe (mit der Unterschrift unter dem befristeten Arbeitsvertrag). Was habe ich von dem Arbeitsgericht zu erwarten? Oder haben die Angst, dass ich Widerspruch oder einen verspäteten Vorbehalt gegen den befristeten Arbeitsvertrag einreiche. Kann man das überhaupt?

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Community-Antworten (5)

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Angi1

04.09.2006 um 14:25 Uhr

Hallo werwolf030,

mit deinem ordnungsgemäß schriftlich beantragtem Verlangen auf Weiterbeschäftigung wurde nach § 78 a Abs. 2 automatisch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet. Gegen dieses muß dein AG spätestens bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Einspruch beim ArbG erheben und belegen, dass ihm eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Solange dies nicht entschieden ist, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Also abwarten und Tee trinken.

MfG Angi1

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werwolf030

04.09.2006 um 15:12 Uhr

Und wenn ich nun diesen mir angebotenen befristeten Vertrag schon jetzt bereits unterschrieben habe? ich müsste nun doch keinen Anspruch mehr auf eine unbefristete Übernahme haben.

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Fayence

04.09.2006 um 16:26 Uhr

werwolf30,

mir ist sogar ein Fall bekannt, in welchem die Rechtmässigkeit eines befristeten Arbeitsvertrages erst NACH Ablauf durch den AN rechtlich angegangen wurde. Nichts ist unmöglich...(dieser Fall hatte aber nichts mit dem §78a BetrVG zu tun). ;-)

Würde Dir jedoch dringend raten, ein paar Euros zu investieren und Dich umgehend durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen!

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Melanie

05.09.2006 um 15:04 Uhr

Das soll jetzt keine Werbung sein, aber viele / fast alle Gewerkschaften haben eine Rechtsschutz für das Arberitswesen im Beitrag enthalten. Dann würde dich die anwaltliche Beratung und - falls nötig - der Anwalt selbst nix kosten.

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Angi1

06.09.2006 um 09:18 Uhr

Hallo werwolf030,

ich habe überall gesucht aber keinen vergleichbaren Fall gefunden, aber da dein AG Einspruch bei Gericht eingelegt hat, obwohl du den befristeten Vertrag unterschrieben hast, gehe ich davon aus, daß dein unbefristeter Vertrag besteht und du abwarten solltest was das Gericht entscheidet, du hast ja dann immer noch deinen befristeten Vertrag in der Tasche. Also ruhig Blut, mehr wie ein unbefristeter statt ein befristeter Vertrag kann nicht dabei rauskommen und damit hattest du dich ja schon abgefunden.

MfG Angi1

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