Erstellt am 02.07.2008 um 15:13 Uhr von ridgeback
@Sepp85,
erstmal deine Arbeitskraft in vollem Umfang anbieten.
LAG Nürnberg Urteil vom 25.02.2000 - 8 Sa 128/99
Erstellt am 02.07.2008 um 15:22 Uhr von Sepp85
also soll deiner meinung nach zur arbeit morgen muss ich die 30 std akzeptieren oder kann ich auf meine 38 bestehen
Erstellt am 02.07.2008 um 15:37 Uhr von ridgeback
@Sepp85,
empfehle Dir rechtlichen Beistand zu nehmen, Ra, Gew.
Ob Du auf 38 bestehst oder unter Vorbehalt die veränderten Bedingungen annimmst, dass musst Du selbst entscheiden.
Erstellt am 02.07.2008 um 15:42 Uhr von Mona-Lisa
@Sepp,
du hast deinen Antrag rechtzeitig gestellt!
Geh morgen ganz normal wie sonst auch zum arbeiten, unterschreib auf gar keinen Fall einen neuen Arbeitsvertrag mit 30 Wochenstunden, auch nicht übergangsweise, so wie er meint. Du hast Anspruch auf einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag!
Und wenn er dich fragt, wie du dich entschieden hast, dann antworte nur:
"Sie wollen dass ein Richter sich der Sache annimmt, dann warten wir doch ab, bis er entschieden hat!"
Lass dich nicht verrückt machen! Das wird schon! Gute Chancen vor Gericht hat er nur, wenn er wirklich und tatsächlich keinen Arbeitsplatz für dich hat!
Und im Prinzip hat er sich ja mit seinem Angebot von 30 Wochenstunden selber ein Ei gelegt......... :-))
Erstellt am 23.07.2008 um 12:43 Uhr von Susanne B
Hey wie ging es denn bei dir weiter?
Das wichtigste ist wirklich die 38 zu arbeiten denn bis das Gericht was anderes sagt, hast du deinen Vollzeit arbeitsvertrag!!!!!
hmm ih hab gut reden... mein AG hat mich vor Gericht geschleift!!!