Hallo zusammen,

habe eine Frage bezüglich der Übernahme von JAV Mitgliedern die währen Ihrer Amtszeit das Amt niedergelegt haben. Ich würde gerne Wissen ob weiterhin ein Übernahmeanspruch in ein unbefristetes Arbeitsverhätnis besteht oder ob dieser Anspruch weiterhin geltend gemacht werden kann. Ich war 8 Monate Ersatzmitglied der JAV und ca. 3 Monate ordentliches Mitglied. Freie Vollzeitarbeitsplätze sind vorhanden.