JAV-Übernahme - trotz Amtsniederlegung?
Hallo zusammen,
habe eine Frage bezüglich der Übernahme von JAV Mitgliedern die währen Ihrer Amtszeit das Amt niedergelegt haben. Ich würde gerne Wissen ob weiterhin ein Übernahmeanspruch in ein unbefristetes Arbeitsverhätnis besteht oder ob dieser Anspruch weiterhin geltend gemacht werden kann. Ich war 8 Monate Ersatzmitglied der JAV und ca. 3 Monate ordentliches Mitglied. Freie Vollzeitarbeitsplätze sind vorhanden.
Community-Antworten (3)
08.10.2007 um 19:37 Uhr
Hallo Wenn das Amt vorzeitig niedergelegt wurde hat man noch den nachwirkenden Kündigungsschutz, dass war es dann aber auch schon.
09.10.2007 um 09:11 Uhr
§78a BetrVG erster Satz lesen!
09.10.2007 um 10:14 Uhr
@Frank B Das ist ja richtig, aber da steht ".....der Mitglied im JAV IST",und hier geht es ja darum dass das Amt niedergelegt wurde.
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