JAV-Übernahme - aber nur befristet?
Hallo,
ich bin Jugendvertreter bei uns im Betrieb. Aber es geht nicht direkt um mich. Und ich bin eig. recht gut informiert was die Sache Übernmahe, §78a usw angeht. Aber der Reihe nach, erst noch ein paar Fakten: "Mein" stellvertretender JAV hat ja das gleiche Recht zur unbefr. Übernahme. Er ist in der Abt. Metall. Sein Ausbildingsverhältnis endet am Mittwoch. Ihm wurde vor ein paar Wochen mitgeteilt, dass er keinen unbefr. Vertrag bekommt und es auch keinen Platz in der Abteilung gibt die seinen Beruf entspricht (Werkzeugmacher). In einem Gespräch mit ihm, der Personalabteilung und dem Abteilungsleiter wurde ihm gesagt, er könne aber in eine andere Abteilung kommen, und dort einen Jahrevertrag bekommen. Im Grunde wäre er mit der anderen Abteilung einverstanden, nur eben diese befristung gefällt uns nicht. Nun hat er letzten Freitag den Antrag auf unbef. abgegeben. Daruf hin hat er heut abermals (diesmal aber schriftlich) mitgeteilt bekommen, dass es nicht möglich wäre ihm einen unbefr. Vertrag anzubieten. Zudem wurde ihm mündloch mitgeteilt, dass der Abteilungsleiter Niemanden will, der vor das Arbeitsgericht geht.
So nun die Frage was tun? Den Antrag auf unbefr. zurückziehen, den Jahresvertrag nehmen und nach einem Jahr hoffen auf verlängerung? Oder nichts tun, und auf den Gerichtstermin warten (wenn der Arbeitgeber überhaupt klagt) und evtl. einen unbefr. Vertrag erhalten aber dann eben mit einer leicht miesen Stimmung beim Arbeitgeber? Oder nichts tun und hoffen dass der Arbeitgeber einfach alles so hinnimmt?
Und was ist denn wenn er nun nichts mehr tut und der Arbeitgeber auch nichts mehr? Kann er dann einfach am Do. in die Firma und er ist dann aut. übernommen?
Danke mal für eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
18.01.2010 um 22:55 Uhr
Franki Daruf hin hat er heut abermals (diesmal aber schriftlich) mitgeteilt bekommen, dass es nicht möglich wäre ihm einen unbefr. Vertrag anzubieten. Auch, wenn der AG ihm das mitteilt, ist durch den Übernahmeantrag zunächst mal ein unbefristetes AV zustande gekommen und der AG kann dieses nur innerhalb von 2 Woche nach Ausbildungsende vor dem ArbGer durch Erwirkung eines Beschlusses ändern. Hierzu muss er beweisen, dass es nicht möglich ist und daran werden ziemlich hohe Ansprüche gestellt. Das JAV Mitglied hat zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, aber Anspruch darauf, in seinem erlernten Beruf eingesetzt zu werden und muss sich nicht mit einer ausbildungsfremden, geringerwetigen Beschäftigung zufrieden geben, wenn er ausbildungsgerecht beschäftigt werden könnte. Allerdings sollte er dem AG jetzt schon anzeigen, dass er nur HILFSWEISE mit einer anderen Beschäftigung einverstanden ist. Der Weiterbeschäftigungsanspruch zielt immer auf ein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis ab. Schließt der AG einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem JAVM ab, ist der unwirksam!!
*Zudem wurde ihm mündloch mitgeteilt, dass der Abteilungsleiter Niemanden will, der vor das Arbeitsgericht geht. * Das interessiert rein rechtlich überhaupt nicht.
*So nun die Frage was tun? Den Antrag auf unbefr. zurückziehen, * Auf keinen Fall, siehe oben.
*Kann er dann einfach am Do. in die Firma * Er muss am Donnerstag in die Firma kommen, an seinen alten Arbeitplatz und unbedingt seine Arbeitskraft dort anbieten, möglichst mit einem Zeugen.
er ist dann aut. übernommen Er ist solange unbefristet übernommen, bis das Gericht etwas anderes entscheidet!!!!!
Wendet Euch an den BR, der hat Euch zu helfen und Euch zu unterstützen. Bekommt ihr dort nicht die richtige Hilfe, wendet Euch (so denn Mitglied) an die Gewerkschaft, wenn auch das nicht geht, sollte der Betroffene einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Der erzählt Euch, wie es weitergeht, auch bzgl. der Kosten! Viel Glück und ganz viel Durchhaltevermögen!
18.01.2010 um 23:18 Uhr
Also wie ich schon sagte, ich habe mich mit der Thematik selbst zeimlich lang befasst und die Antworten wusste ich ja eig. schon. Habe mir auch gedacht, dasss so etwas geschrieben wird. Es ist aber halt so, ob man das alles aufs Spiel setzen soll, denn evtl. steht man dann ohne etwas da. Ich denke auch, er hätte auf dem Gericht sehr gute Chancen, denn man hat ihm ja quasi schon einen Vertrag angeboten. Mit unseren Chefs kann man auch eig. normal reden, ist dann eben die Frage ob man schon im Vorraus sich mit dem Arbeitgeber anlegen möchte in dem man ihn vors Gericht zerrt. Also wie gesagt, in seinem erlernten Beruf wird es wohl wirklich definitiv keinen freien Arbeitsplatz geben. Daher bot man ihm ja eine "fremde" Abteilung an, was für ihn ja auch kein richtiges Problem wäre. Ich meine auch, er hat explizit in seinem Antrag darauf hingewiesen, dass er auch bereit wäre in anderen Abteilungen zu arbeiten.
Er hat ja den Antrag eh schon abgegeben, von daher läuft es wohl auf ein Gerichtstermin hinnaus.
Aber nur nochmal um das klar zu stellen: Wenn der Arbeitgeber nun nicht mehr viel Antwortet und er am Do. in die Arbeit kommt, sollte er dann wirklich in seine alte Abteilung kommen oder eig. in die, in die er die befr. Stelle bekäme?
19.01.2010 um 00:18 Uhr
Franki Es ist aber halt so, ob man das alles aufs Spiel setzen soll, denn evtl. steht man dann ohne etwas da. Ich sehe nicht, dass hier etwas aufs Spiel gesetzt wird, denn ein unbefristetes AV ist schon entstanden und die Möglichkeit auf den anderen Arbeitsplatz zu gehen besteht ja immer noch, wenn er denn wirklich angeboten hat, auf einem anderen Arbeitsplatz zu arbeiten, aber befristet nur, wenn das Gericht feststellt , dass es wirklich nichts anderes gibt.
*Also wie gesagt, in seinem erlernten Beruf wird es wohl wirklich definitiv keinen freien Arbeitsplatz geben. Daher bot man ihm ja eine "fremde" Abteilung an, was für ihn ja auch kein richtiges Problem wäre. AG sind da sehr erfinderisch, glaub mir, ich weiss wovon ich rede.
er hätte auf dem Gericht sehr gute Chancen das glaube ich auch ;-))
Mit unseren Chefs kann man auch eig. normal reden, dann solltet ihr das vielleicht noch mal versuchen...
ist dann eben die Frage ob man schon im Vorraus sich mit dem Arbeitgeber anlegen möchte in dem man ihn vors Gericht zerrt. ...und dem AG klar machen, dass er sich eigentlich selber vor Gericht zerrt! Wenn das JAVM seinen Übernahmeantrag gestellt hat, kann der AG vor Beendigung einen Feststellungsantrag auf nicht zustande gekommenes AV anstrengen, nach Ende der Ausbildung einen Auflösungsantrag. Feststellungsantrag wird ja wohl nicht mehr klappen?!
Wenn der Arbeitgeber nun nicht mehr viel Antwortet und er am Do. in die Arbeit kommt, sollte er dann wirklich in seine alte Abteilung kommen Ja, ich würde das empfehlen. Man sollte dann noch mal versuchen, dem AG klar zu machen, was jetzt Sache ist: unbefristetes AV im Ausbildungsberuf ist zustande gekommen, Arbeitskraft wird angeboten, wenn er sie zurückweist, gerät er in Annahmeverzug, wenn er es anders haben will, muss ER vor Gericht gehen. Einen befristeten AV würde ich auf keinen Fall unterschreiben, allenfalls zustimmen, woanders zu arbeiten! Aber, diesen Weg muss man natürlich gehen wollen, kann Nerven kosten, aber: wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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