Erstellt am 31.08.2006 um 20:25 Uhr von Rollie
Rein auf die Schnelle stellt sich die frage, ob diese Befristung überhaupt zulässig ist, denke da an TzBfG § 14 (2) Satz 2.
Erstellt am 31.08.2006 um 20:47 Uhr von Paul
Zweimal mit Sachgrund geht auch über 2 Jahre.
Erstellt am 03.09.2006 um 09:49 Uhr von AO
könntet Ihr nicht versuchen, die "nahtlose" Befristung umzusetzen? oder die "Betriebszugehörigkeit" anerkenne zu lassen? Damit dürfte dann Euer Problem erledigt sein. Allerdings denke ich, dass der AG genau das verhindern will. Nötigenfalls den Rechtssekretär der Gewerkschaft oder einen RA befragen, nachdem der Fitting oder ähnliche Lektüre keine zufriedenstellende Antwort gibt.
AO