Erstellt am 08.03.2010 um 07:30 Uhr von ridgeback
Volume,
wenn die verlängerte Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt, ja.
Erstellt am 08.03.2010 um 08:23 Uhr von Pappnase
Es ist doch geregelt, nach welchem Tarifvertrag die Kollegin eingestellt wurde. Schaut doch einfach in dem Tarifvetrrag nach. Wenn kein Tarifvertrag gilt, gilt das BGB.
Für Kiga's im öffendlichen Dienst, bzw. auch die an den TVöD angelehnten Einrichtungen, ist die Länge der Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit der Kollegin!
Erstellt am 08.03.2010 um 09:00 Uhr von Volume
@pappnase.
Es gilt der TV - BAT-KF !
Da sind auch Kündigungsfristen drinne. Steht aber nicht dabei, ob die für Arbeitgerer oder Arbeitnehmer oder beide gelten. Vermute mal für beide, aber ist halt nur ne Vermutung.
Erstellt am 08.03.2010 um 09:21 Uhr von Pappnase
Ein Vertrag gilt immer für beide Seiten; es sei denn, es ist im Vetrrag geregelt, dass es nur für eine gilt.
Erstellt am 08.03.2010 um 09:42 Uhr von Kölner
@Volume
...und die verlängerte Kündigungsfrist hat ja auch etwas gutes!