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Kündigung von Dauerkranken/ Vergleichstarif BAT-TvÖD

C
carduh
Nov 2016 bearbeitet

Als neue Betriebsratsmitglieder, stellte unser AG uns folgende Fragen: 1.Gibt es eine Möglichkeit, Dauerkranke (über 3-5 Jahre) zu kündigen, ohne Abfindung zahlen zu müssen? 2. AG= Privater Träger/ Gehälter wurden in Anlehnung an den BAT gezahlt. Seit 2004 sind keineGehaltserhöhungen gezahltworden. Stehen wir uns beim TvÖD (Anlehnung) schlechter?

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Community-Antworten (3)

Z
zyklus

10.07.2010 um 15:08 Uhr

Hi,

also ein verbrieftes Recht auf Abfindung besteht nicht. Kündigungen aufgrund Krankheit bedürfen IMHO einer negativen Zukunftsprognose des Arztes. Wieso wollt ihr sie denn Kündigen?

zyklus

R
rainerw

10.07.2010 um 15:19 Uhr

Eure einzigste Antwort an den AG sollte lauten, solle er es doch selber rausfinden. Ihr seit für die AN da und nicht die Sekretärin des chefs um rauszufinden wann mein AG kündigen kann und wann nicht.

K
Kölner

10.07.2010 um 15:21 Uhr

@zyklus Vermutlich, weil die AN jetzt irgendwann wiederkommen oder wenigstens das Risiko besteht.

@carduh TVöD oder BAT? Kommt drauf an wie alt man ist und wie viele Kinder man noch in die Welt setzen will...

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