Arbeitsvertrag und BAT
Hallo und guten Abend, was bedeutet dem BAT angelehnt? Muß der Arbeitgeber sich nach dem BAT richten oder kann er das je nach Laune machen. Außerdem macht man ja eine Nullrunde nach der anderen , da die Tarifverhandlungen (z.B. ausgehandelte Einmalzahlung , Tariferhöhungen) nicht mehr beim BAT umgesetzt werden? Vielen Dank.
Community-Antworten (4)
19.10.2010 um 23:17 Uhr
Hallo Karen, was bedeutet dem BAT angelehnt? Das bedeutet, dass der AG nur bestimmte Teile des BAT anwendet.
Muß der Arbeitgeber sich nach dem BAT richten oder kann er das je nach Laune machen. Na ja, je nach Laune nicht, es sollte schon aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, welche Bestandteile angewendet oder nicht angewendet werden.
Außerdem macht man ja eine Nullrunde nach der anderen Tja, da sollte man sich gut überlegen, ob man bei diesem AG wirklich anfangen möchte zu arbeiten.
20.10.2010 um 01:52 Uhr
Hallo Karen,
also angelehnt am BAT heißt wie bereits Nicoline geschrieben hat, dass bestimmte Teile des BAT angewendet werden. Dabei geht es aber nicht immer nur um das Geld, sondern ein Tarifvertrag ist ja bekanntlich sehr umfangreich und klärt viele Dinge. Wenn es jedoch hier hauptsächlich um das Geld geht, werden in diesem Zusammenhang die Zuschlagszahlungen des BAT interessant sein. In diesem Punkt ist der BAT bei weitem interessanter als der TVöD. Zudem sind die sogenannten Stufenaufstiege im BAT, damals immer an den ungeraden Geburtstagen erfolgt. Im TVöD hingegen gibt es sehr lange Stufenlaufzeiten, die sich über viele Jahre belaufen.
Angelehnt an den Tarifvertrag bedeutet jedoch auch, dass der Arbeitgeber nicht volles Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Als volles Mitglied im Arbeitgeberverband, ist er nämlich am kompletten Tarifvertrag gebunden.
Der Betriebsrat im dortigen Betrieb hat nach §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderungen ein Mitbestimmungsrecht.
Alleine schon aus diesem Grund, würde ich dir empfehlen mit dem dortigen Betriebsrat einmal Kontakt aufzunehmen (wenn es diesen gibt) und mich dort einmal näher zu dem Thema der Entlohnung und deren Handhabung im Betrieb beraten zu lassen.
Dies wäre der einfachste Weg, bevor man sich zuviele Gedanken macht und eventuell die BAT Situation sich schlimmer ausmalt als sie eventuell ist.
20.10.2010 um 08:53 Uhr
Hallo Karen,
auch wir haben von unserer GF jahrelang gehört, das die Firma sich an die Tarife der Verdi anlehnt, bis wir mal ein bißchen gedroht haben es feststellen zu lassen ob die Firma nicht vielleicht doch Tarifgebunden ist und damit bindedend daran zu halten hat. Und siehe da, auf einmal war unser AG doch im Arbeitgeberverban. Vielleicht ist es bei Euch ja der gleiche Fall.
Mfg
kainil
20.10.2010 um 10:38 Uhr
@ kainil, da hätte es auch ausgereicht, wenn Ihr mal auf die Seite des Arbeitgeberverbandes und die dort veröffentlichte Mitgliederliste geschaut hättet ;-) Unser Arbeitgeber wollte uns nämlich auch lange weis machen, dass wir die einzigen aus unserer Branche im KAV wären. Ein Blick hat genügt - wir sind gar nicht die einzigen . . . So viel zu einem gesunden Misstrauen gegenüber dem, was Arbeitgeber so erzählen.
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