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BAT KR Va seit 2006 keine Lohnerhöhung

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rosaserdar
Nov 2022 bearbeitet

Ich arbeite seit 31 Jahre als Krankenschwester in einem Pflegeheim in München. seit 2006 habe ich keine Lohnerhöhung gekriegt immer heißt es BAT existiert nicht mehr und es gibt keine weitere Entwicklung. Wo kann ich Hilfe kriegen? Wer kann mir helfen? Vielen Dank im Voraus Liebe Grüsse Rosa

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Community-Antworten (6)

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Moreno

25.11.2022 um 08:14 Uhr

Hast Du damals die Überführung in den Tvöd abgelehnt?

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Relfe

25.11.2022 um 09:13 Uhr

es gibt kein Recht auf Lohnerhöhung. Die einzige die Dir helfen kann bist Du selbst, indem Du dem jetzigen AG sagst "mehr Geld oder ich gehe weg" und dann auch ggf. gehst.

evt kannst Du über das AGG etwas erreichen, aber nur wenn deine vergleichbaren MA im medianen Mittel mehr verdienen und der Mehrverdienst unbegründet ist bzw. dein Minderverdienst unbegründet ist. Das wäre dann eine Anpassung an das mediane Mittel des Gehaltsvergleiches.

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Moreno

25.11.2022 um 10:02 Uhr

es gibt kein Recht auf Lohnerhöhung...als pauschale Aussage natürlich Quark. Das Problem mit dem BAT ist, dass dieser nicht weiter geführt worden ist und die Mitarbeiter in der Regel in den TvöD übergeführt worden sind. Dieser war damals aber ein wenig schlechter als der BAT. Bei uns gabs dann Zulagen die dann abgeschmolzen worden sind bei weiteren Verhandlungen damit keiner weniger verdiente wie vorher. Allerdings waren es nur ein wenig Mitarbeiter die kurz vor der Rente im BAT bleiben wollten. Dieser wurde aber aber nicht mehr von der Gewerkschaft weiter verhandelt. Aber als Krankenschwester in München sollte man, bei dem Fachkräftemangel, eigentlich auch seinen Verdienst selber verhandeln können.

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Matze

25.11.2022 um 10:42 Uhr

Natürlich kann man mit Kündigung drohen. Es gibt Leitungen, die es darauf ankommen lassen und die MitarbeiterInnen ziehen lassen. Ich würde mich an die Täter des TvöD wenden, heißt: meinen Gewerkschaftssekretär, das Gewerkschaftsbüro aufsuchen. Verdi hat Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, die profund beraten und bei Bedarf auch vor Gericht streiten können. Und das für Gewerkschaftsmitglieder kostenfrei!

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Relfe

25.11.2022 um 11:25 Uhr

@moreno Quark? ich lese nirgendwo dass der TE Mitglied einer Gewerkschaft ist oder nach einem TV entlohnt wird, das sind Annahmen die Du vorher hast? Wo hat einer ein Recht auf Lohnerhöhung, wenn er nicht an einen TV gebunden ist? Bitte erklären, danke.

@Matze auch hier: woher die Kenntnis dass die TE sich an die Gewerkschaft wenden kann? ich lese nirgendwo das sie Mitglied in einer Gewerkschaft ist.

bei den Eingangsinformationen darf man davon ausgehen, dass die TE eben nicht GW-Mitgleid ist und nicht nach TV bezahlt wird, sondern der AV frei von jeglicher TV-Bindung ist, oder nicht?

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Moreno

25.11.2022 um 11:44 Uhr

Relfe ich habe geschrieben...pauschal...zu schreiben nur wenn jemand Mitglied in der Gewerkschaft ist ist auch Quark wenn der AV auf einen Tarif verweist können auch so Ansprüche bestehen. Wenn es der BAT ist dann gibt es keine Erhöhungen mehr.

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